Das Landgericht München hat entschieden - gegen das bayerische Finanzministerium: Die Wochenzeitung Zeitungszeugen darf weiterhin Nazi-Hetzblätter nachdrucken.
Ein englischer Verlag darf einzelne Nachdrucke von Nazi-Hetzblättern weiter seiner wissenschaftlichen Wochenzeitung Zeitungszeugen beilegen. Der Nachdruck verletze das Urheberrecht nicht, wenn Zeitungen nachgedruckt werden, die vor dem 1. Januar 1939 erschienen sind, entschied das Landgericht München I. Das Urheberrecht erlösche nach 70 Jahren.
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(© Foto: ddp)
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Das Finanzministerium interpretiert das Urteil als Teilerfolg: Das Gericht sei dem Antrag des Freistaats weitgehend gefolgt und habe die Verbreitung der NS-Hetzpropaganda Völkischer Beobachter und Der Angriff durch Zeitungszeugen untersagt - zumindest seit dem Erscheinungsjahr 1939 dürfen diese Werke nicht mehr veröffentlicht werden, teilte das Ministerium mit. Damit habe das Landgericht die Rechtsauffassung des Ministerium in weiten Teilen bestätigt.
Soweit das Gericht die Urheberrechte des Freistaats Bayern an den Ausgaben der NS-Zeitungen nicht anerkannt hat, werde der Freistaat aus grundsätzlichen Erwägungen Rechtsmittel einlegen.
Bayerns Finanzministerium hatte dem britischen Verlag den Nachdruck von Nazi-Hetzblättern im Januar strikt untersagt und sich dabei auf die Inhaberrechte für die Verwertung von NS-Propaganda gestützt. Regierungsvertreter befürchteten, die Nachdrucke könnten aus dem Zusammenhang gerissen und von Neonazis missbraucht werden.
Mit Hilfe des Urheberrechts wollte der Freistaat erreichen, dass der Nachdruck verboten wird. Er hatte bei Gericht einen entsprechenden Verfügungsantrag gestellt.
Der Herausgeber von Zeitungszeugen, Peter McGee, will mit den Nachdrucken historischer Zeitungen der Jahre 1933 bis 1945 den damaligen Alltag direkter vermitteln als in Lehrbüchern möglich.
Das Gericht hatte bei der Verhandlung Zweifel an der Argumentation des Freistaates geäußert. Wenn Bayern derartige Nachdrucke verbieten wolle, müssten entsprechende Gesetze geschaffen werden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kaess im Vorfeld. Das Urheberrecht sei für solche Fragen eine schwierige Rechtsgrundlage.
"Wir wünschen uns endlich rechtliche Klarheit", sagte der englische Verleger Peter McGee. Sein Verlag hatte in den ersten Ausgaben der umstrittenen Publikationen Zeitungszeugen neben Faksimiles von bürgerlichen und sozialdemokratischen Blättern unter anderem auch Nachdrucke des Völkischen Beobachters sowie eines Nazi-Propaganda-Plakats beigelegt und eine öffentliche Diskussion ausgelöst.
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(dpa/bica/ihe)
Die neueste Antwort
Gewiß kann man den "VB" Nazi-Hetzzeitung nennen, doch fragt man sich als unvorein=
genommener Beobachter, ob in einem Falle der Faksimilierung der "Prawda" aus 1938
- vielleicht Berichte über Schauprozesse Stalinscher Intentionen - Ihre Redaktion die
Prawda dann auch Sowjet-Hetzzeitung genannt hätte! Ich glaube nicht, die wäre gewiß
sachlich als "Prawda" zitiert worden, wer merkt den Unterschied im ideologischen Denken unserer Journalisten?
Vieleicht ist es gerade der von Ihnen aufgezeigte ewige Antagonismus, der hierzulande einen auf- und abgeklärten Umgang mit diesem Teil der Zeitgeschichte verhindert: Die von szarl angesprochene Herangehensweise in Yad Vashem setzt natürlich einen aufgeklärten und zu eigenem Denken fähigen Betrachter voraus - dann erschließen sich zumindest die Machwerke selbst in ihrer stumpfen und verlogenen Stupidität ganz von alleine und ohne jede weitere Erklärung (rätselhaft bleibt höchstens, wie diese jemals eine andere Wirkung als Abscheu und Ekel erzielen konnten). Es ließe sich nun allerdings vermuten, daß das Vorliegen solcher Voraussetzungen hierzulande von dem einen Widerpart gar nicht so gewünscht ist, da aufgeklärte und zu eigenem Denken fähige Betrachter (die zudem noch in der Lage wären, billige Propaganda als das zu erkennen, was sie ist) das politische Tagesgeschäft natürlich nicht unwesentlich erschweren würden...
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