Ein Kommentar von Marc Felix Serrao

Das Projekt Zeitungszeugen darf Nazi-Hetzblätter nachdrucken - und das ist gut so. Bei dem Streit ging es um mehr als nur um Urheberrechte.

Muss man die Deutschen 64 Jahre nach Kriegsende noch vor ihrer Vergangenheit beschützen? Ja, argumentierte der Freistaat Bayern zu Beginn des Jahres und versuchte dem Verleger des Projekts Zeitungszeugen den Nachdruck alter Nazi-Zeitungen zu verbieten. Nein, urteilte das Münchner Landgericht nun - zumindest, was die Exemplare aus der Zeit vor 1939 angeht.

Das Projekt Zeitungszeugen darf Nazi-Hetzblätter weiter nachdrucken. (© Foto: ddp)

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Unabhängig von der komplizierten juristischen Debatte über Urheberrechtsfristen und Zitatfreiheiten ist das Urteil erfreulich. Nicht weil der englische Verleger Peter McGee sein dünnes Wochenblatt nun wieder für 3,90 Euro an deutsche Kioske ausliefern kann. Es ging bei dem Streit immer um mehr.

Der Freistaat argumentierte, er wolle mit dem Verbot dem Missbrauch durch NS-Nostalgiker und Neonazis vorbeugen. Das war ehrenwert, aber es war auch unsinnig. Hitlers "Mein Kampf", für den die bayerische Staatsregierung ebenfalls die Nutzungsrechte beansprucht, kann sich jeder Interessierte ohne großen Aufwand im Internet herunterladen.

Das Gleiche gilt für Nazi-Filme, -Musik, -Poster und sonstige Devotionalien. Kein deutsches Gesetz - nicht einmal eines aus Bayern - kann heute noch verhindern, dass dieses Zeug in Umlauf gerät.

Wer nicht will, dass Jugendliche auf rechtsextreme Ideen reinfallen, darf die Konfrontation nicht scheuen. Ein Verbot schenkt braunen Brüllblättern wie dem Völkischen Beobachter nur eine Aura des Mystischen, die sie nicht verdienen.

Joseph Goebbels schrieb nach dem Reichstagsbrand: "Nun soll (...) über die rote Weltpest Gottes Strafgericht, verkündet durch die Stimme des Volkes, hereinbrechen." Merke: Nichts schreckt besser von Nazis ab als - Nazis.

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(SZ vom 26.03.2009)