Urteil zu Ex-Drogenfahnder:Justiz mit Beigeschmack

Ehemaliger Drogenfahnder angeklagt

Der ehemalige Drogenfahnder steht im Gericht hinter seinen Anwälten - er wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

(Foto: dpa)
  • Drogenbesitzes, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung der Ehefrau: Der ehemalige Chef-Drogenfahnder der Polizei in Kempten ist am Montag zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
  • Das Landgericht Kempten machte in diesem Fall kurzen Prozess.
  • Allerdings nicht, um den Ex-Polizisten schnellstmöglich zu verurteilen, sondern um die Fakten von der Öffentlichkeit fernzuhalten.

Ein Kommentar von Stefan Mayr

Kurzen Prozess machen. Wer diese Redewendung benutzt, will ausdrücken, dass ein Gericht einen Menschen rigoros aburteilt, ohne eventuell vorhandene mildernde Umstände zu beachten. Im Verfahren gegen den gewalttätigen und kokainsüchtigen Chef der Kemptener Drogenfahndung war es ganz anders: Auch hier machte das Landgericht kurzen Prozess. Aber nicht, um den Angeklagten schnellstmöglich hinter Schloss und Riegel zu bringen. Sondern um skandalträchtige Fakten aus Polizei- und Justizapparat von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Das Gericht wollte nicht alle offenen Fragen klären, sondern das Verfahren zügig vom Tisch haben. Dieser Eindruck drängt sich nach den drei Verhandlungstagen auf.

Warum wurde das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen? Das Gericht berief sich dabei auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten. Allerdings ist der angewendete Paragraf (171b Gerichtsverfassungsgesetz) eine Kann-Bestimmung, und in ihm wird ganz klar betont, dass er nicht greife, wenn das öffentliche Interesse überwiege.

Wann, wenn nicht in diesem Fall, ist eine öffentliche Verhandlung zwingend angebracht? Ein leitender Polizeibeamter misshandelt seine Frau mehrmals, und obwohl das aktenkundig wird, darf er seinen Chefposten behalten. Dann werden in seinem Büro 1,8 Kilogramm Kokain entdeckt, dessen Herkunft bis heute nicht geklärt ist. Der Beamte konsumierte den Stoff jahrelang, ob er auch mit ihm handelte, konnte nicht endgültig ausgeschlossen werden.

Dennoch wollte das Gericht selbst bei den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Zuhörer aussperren. Nur weil der Staatsanwalt entschieden widersprach, konnte die Öffentlichkeit die Schlussvorträge zumindest größtenteils anhören. Bei der Aufarbeitung dieser Affäre ging es auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen. Das ist dem Gericht nicht gelungen. Im Gegenteil.

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