Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Beschwerden gegen drei bayerische Atommüll-Zwischenlager. Die Schutzpflicht des Staates für seine Bürger werde nicht verletzt, hieß es aus Karlsruhe.

Das aktuelle Konzept zur Zwischenlagerung von Atommüll ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verletzt die seit Mitte 2005 geltende Regelung, wonach bestrahlte Kernbrennstoffe zunächst in einem Zwischenlager auf dem Gelände des jeweiligen Kernkraftwerks aufbewahrt werden, nicht die Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.

Damit wies das Karlsruher Gericht am Donnerstag Verfassungsbeschwerden gegen die Zwischenlager an den bayerischen Standorten Gundremmingen, Niederaichbach und Grafenrheinfeld ab.

Die Beschwerden von Anwohnern richteten sich gegen die "atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffe" aus den dortigen Atomkraftwerken in den Standortzwischenlagern, wie es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt.

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(dpa/ddp-bay/gba)