Urteil:Und der Gewinner heißt: Schottdorf

Urteil im Betrugsprozess gegen Laborunternehmer-Paar

Laborarzt Bernd Schottdorf (links) und seine Ex-Ehefrau Gabriele Schottdorf haben vor Gericht wieder einmal gewonnen.

(Foto: Stefan Puchner/dpa)
  • Das Landgericht Augsburg hat den Labor-Unternehmer Bernd Schottdorf und seine frühere Ehefrau freigesprochen.
  • Die Vorsitzende Richterin übt harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft.
  • Der Freispruch ist das vorläufige Ende eines Verfahrens mit zahlreichen kuriosen Wendungen. 2000 wurde Schottdorf schon einmal freigesprochen.
  • Der Untersuchungsausschuss Labor befasst sich im Landtag weiter mitndem Fall.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Der Angeklagte erscheint ganz in Schwarz. Schwarzer Anzug, schwarzes Hemd, seine schwarzen Lackschuhe reflektieren die Scheinwerfer und Blitzlichter der zahlreichen Kameras. Sein weißes Haar hat Bernd Schottdorf stramm nach hinten gekämmt, es ist ein festlicher Aufzug. Und der Augsburger Labor-Millionär, 75, hat auch allen Grund zum Feiern: Das Landgericht Augsburg spricht ihn und seine 61-jährige Ex-Frau Gabriele am Mittwoch nach einem viermonatigen Prozess vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Abrechnungsbetruges frei. Entsprechend zufrieden verlässt er nach dem Urteil den Gerichtssaal und sagt in die wartenden Kameras: "Das war eindeutig."

Das kann man so stehen lassen. Das Urteil ist vor allem eine deutliche Klatsche für die Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser nutzt ihre zweistündige Urteilsbegründung für so manchen deftigen Seitenhieb gegen die Anklagebehörde - und obendrein für scharfe Kritik an den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Richterin spricht der Staatsanwaltschaft eine seriöse Arbeit ab

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten viereinhalb Jahre Haft gefordert - und zusätzlich 15,8 Millionen Euro Bußgeld. Der Vorwurf lautete: Zwischen 2004 und 2007 habe das damals noch verheiratete Paar von den Kassenärztlichen Vereinigungen fast 13 Millionen Euro ergaunert. Hierfür habe ihre Firma fünf scheinselbständige Außenlabore gegründet, um die gesetzliche Honorardeckelung für Großlabore zu umgehen. Doch das Gericht bewertet die Sache ganz anders: Der Tatbestand des Betrugs sei nicht nachweisbar. Stattdessen wirft die Richterin der Staatsanwältin eine "verkürzte und selektive Würdigung" der 22 Verhandlungstage mit 30 Zeugenaussagen vor.

Obendrein kritisiert die Richterin die Berechnung des Schadens durch die Anklagebehörde als "rein fiktive Größe". Die Summe sei "nicht tragfähig", weil sie aus "fragwürdigen Arbeitshypothesen" abgeleitet sei. All das sind massive Vorwürfe, denn sie sprechen der Staatsanwaltschaft eine seriöse Arbeit ab. "Wir haben diese ungewöhnliche Kritik zur Kenntnis genommen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz. Er will nun prüfen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Davon ist auszugehen.

Verfahren mit zahlreichen kuriosen Wendungen

Der Freispruch ist der vorläufige Schlusspunkt hinter ein Ermittlungsverfahren, das sich seit vielen Jahren hinzieht und das zahlreiche kuriose Wendungen genommen hat. So hatten die Augsburger Staatsanwälte im Jahr 2009 noch mit Schottdorfs damaligem Verteidiger, dem CSU-Politiker Peter Gauweiler, über eine Einstellung der noch frischen Ermittlungen verhandelt. Die Schottdorfs willigten schließlich ein, drei Millionen Euro Geldbuße zu zahlen - im Gegenzug wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

Der damalige Chef der Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz, begründete diese Absprache jüngst im Untersuchungsausschuss Labor des bayerischen Landtags so: Damals sei sowohl die Rechtslage als auch die Beweislage noch unklar gewesen. Nemetz sagte: "Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach." Eine weise Einstellung, was spätestens seit dem Freispruch vom Mittwoch klar ist. Doch der Plan platzte, denn das Landgericht Augsburg akzeptierte ihn nicht.

In einem Vermerk bezeichneten die Richter den ausgehandelten Kompromiss angesichts der Schadenshöhe als "unverhältnismäßig" und "lächerlich". Zudem bemängelten die Richter, dass die Schottdorfs "kein Geständnis" ablegten. Dasselbe Gericht bescherte den Schottdorfs am Mittwoch einen Freispruch erster Klasse.

Ob Schottdorf sich von der Justiz verfolgt fühlt?

Nicht minder kurios stellt sich nun die Position der Staatsanwaltschaft Augsburg in der sogenannten Affäre Schottdorf dar: Im Untersuchungsausschuss Labor wird der Anklagebehörde vorgeworfen, sie habe Bernd Schottdorf und Hunderte Ärzte verschont, indem sie andere Ermittlungsverfahren voreilig einstellte. Dagegen kritisiert die Richterin am Mittwoch, die Staatsanwaltschaft sei bei ihrem Vorgehen gegen Schottdorf weit über das Ziel hinausgeschossen.

Dieses Bild hat wohl auch mit der weitgehend unklaren Rechtslage in der Labormedizin zu tun. Die Vorsitzende Richterin spricht von einer "Meinungsvielfalt" und "großen Rechtsunsicherheit", die selbst unter den Juristen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) herrsche. Riedel-Mitterwieser artikuliert überdeutlich ihren Unmut über den Auftritt diverser KV-Justiziare: Diese seien "nicht überzeugend" gewesen, so mancher habe nur "Worthülsen" von sich gegeben oder sich "eklatant widersprochen".

Bernd Schottdorf musste sich bereits im Jahr 2000 gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs vor dem Landgericht Augsburg rechtfertigen. Auch damals wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte zunächst Revision ein, zog diese aber später zurück. Auf die Frage, ob er sich von der bayerischen Justiz verfolgt fühle, sagt Schottdorf am Mittwoch: "Nein, nur von Einzelnen." Er kritisiert auch, dass er im Untersuchungsausschuss bis heute nicht angehört wurde. Der Ausschuss wird im Januar fortgesetzt. "Ich blicke dem gelassen entgegen", brummt Schottdorf, "mit Vergnügen sogar." Der Mann in Schwarz, er hat es wieder einmal allen gezeigt.

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