Urteil:Tödlicher Streit unter Kleingärtnern

Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Kleingärtnern hat das Landgericht Passau einen angeklagten Rentner freigesprochen. Der 67-Jährige erhält zudem eine Entschädigung für die Zeit, die er seit Mitte März in Untersuchungshaft verbracht hatte. Damit folgte das Gericht am Dienstag dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert.

Ein seit Längerem schwelender Streit zwischen dem Rentner und einem anderen, 54-jährigen Kleingärtner war im vergangenen März eskaliert. Den Ermittlungen zufolge riss der betrunkene 54-Jährige den Angeklagten damals zu Boden. Beim Versuch, sich zu befreien, verletzte der Rentner seinen Kontrahenten so schwer, dass dieser noch am Tatort starb. Nun betonte Richter Wolfgang Hainzlmayr, dass der Ablauf des Streits nicht so gefährlich gewesen sei, dass der Angeklagte den Tod seines Gegners in Kauf genommen habe oder damit hätte rechnen müssen. Der 67-Jährige sei angegriffen worden und habe aus Notwehr gehandelt "Es ist das Risiko des Angreifers, dass er bei der Verteidigung des Angegriffenen verletzt oder gegebenenfalls getötet wird", sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Sohn des Getöteten, der als Nebenkläger auftrat, wollen Rechtsmittel prüfen.

© SZ vom 19.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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