Urteil:Streit um Garmischer Weltcup-Rennen

Eine herbe Niederlage für den Skiclub Garmisch und seinen Chef Peter Fischer: Beim Weltcup-Rennen im Januar 2017 auf der weltberühmten Kandahar-Abfahrt müssen sie auf die gewohnte Zuschauertribüne im Zieleinlauf verzichten. Das hat das Landgericht München II entschieden und damit einem Landwirt recht gegeben, der die Tribüne von seiner Wiese weghaben will.

"Jetzt muss ein Plan B her", sagte Cheforganisator Fischer, "wir müssen das hinkriegen, wir brauchen den Weltcup." Der Streit um die Zuschauertribüne währt seit Jahren. Insgesamt haben auf ihr 2400 Personen Platz, der Teil auf dem Grundstück des Landwirts fasst 1300 Personen. Zwar hatte sich der Mann 2007 gegenüber dem Markt Garmisch-Partenkirchen einverstanden erklärt, dass seine Wiese winters für die Weltcup-Rennen genutzt wird. Aber die Tribüne will er nicht mehr akzeptieren. Der Grund: Auf- und Abbau des gigantischen Stahlgerüsts hinterlassen aus seiner Sicht so viele Schäden, dass die Wiese nach dem Rennen nicht mehr zu gebrauchen sei. 2015 verpflichtete der Landwirt Garmisch vertraglich, dass seine Wiese nur noch als Zielraum für die Skirennfahrer hergerichtet, aber keine Tribüne mehr auf ihr aufgestellt werden darf. Ferner wurde vereinbart, dass die Gemeinde ihn ausdrücklich informieren muss, sollte sie das Nutzungsrecht einem Dritten übertragen. Vor allem Letzteres hat Garmisch nicht erfüllt, urteilte das Gericht. Deshalb müsse der Landwirt die Tribüne beim Weltcup 2017 nicht mehr dulden. Die Tatsache, dass der Skiclub und Fischer die Rennen schon seit Jahren für die Gemeinde organisieren, spielte für das Gericht keine Rolle. Angesichts des verfahrenen Streits arbeitete Garmisch zuletzt auf einen Grundstückstausch hin. Doch auch der kam bisher nicht zustande.

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