Urteil:Missbrauch von Patientinnen: Fast acht Jahre Haft für Bamberger Chefarzt

Urteil im Prozess gegen einen ehemaligen Chefarzt

Der ehemalige Chefarzt Heinz W. (links, neben seiner Anwältin) soll sich im Klinikum Bamberg an Frauen vergangen haben.

(Foto: Nicolas Armer/dpa)
  • Weil er betäubte Frauen missbrauchte, muss ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
  • Der Mediziner gab vor, wissenschaftliche Studien durchzuführen, stattdessen führte er den Frauen Sexspielzeug ein und machte Aufnahmen von den Taten.
  • Das Gericht verhängte außerdem ein mehrjähriges Berufsverbot.

Von Annette Ramelsberger

Der Angeklagte kämpfte bis zum Schluss. Kurz vor dem Urteil, eine Woche, nachdem die Plädoyers gehalten worden waren, ergriff Heinz W. das Wort noch einmal und sagte: "Ich habe niemanden betäubt. Insbesondere wurde niemandem Gewalt angetan. Ich kann versichern, dass ich nie Böses im Schilde führte. Alle Patientinnen wurden bestmöglich behandelt." Und auch seine Verteidiger forderten noch einmal, einen Experten für Betäubungsmittel im Blut zu hören - sie wollten damit bis zuletzt die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin infrage stellen.

Doch das änderte nichts mehr. Der wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Patientinnen angeklagte frühere Bamberger Chefarzt W. muss für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Das Landgericht Bamberg entzog dem 51 Jahre alten Mediziner am Montag nach eineinhalb Jahren Prozess zudem für fünf Jahre die Berechtigung, als Arzt tätig zu sein.

Der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt erklärte, die Vorwürfe hätten sich ganz überwiegend bestätigt, er habe den Untersuchungen nur ein wissenschaftliches Gepräge gegeben. Der Richter sprach Heinz W. in sechs Fällen der schweren Vergewaltigung schuldig, in weiteren sechs Fällen der sexuellen Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung. Der Arzt habe sich zudem des Missbrauchs Widerstandsunfähiger schuldig gemacht, sagte der Richter. Der Staatsanwalt hatte die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Der Arzt hatte unter dem Vorwand, wissenschaftliche Studien über Beckenvenen-Thrombosen durchzuführen, zwölf Patientinnen und Mitarbeiterinnen des Klinikums Bamberg über Jahre hinweg mit einem Hypnotikum namens Midazolam narkotisiert und ihnen dann Sexspielzeug eingeführt. Bilder und Videos davon waren auf seinem Computer gefunden worden. Erst durch eine Medizinstudentin, die ihr Blut unmittelbar nach der Tat untersuchen ließ, kam der Missbrauch ans Tageslicht. Die Frau, mittlerweile junge Ärztin, war nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Dafür kamen ihre Mutter und ihre Schwester. "Uns ist nur wichtig, dass er schuldig gesprochen wurde, das Strafmaß ist uns nicht so wichtig", sagte die Mutter.

Der Angeklagte stand kurz vor dem Urteil noch einmal auf, wie immer in dunklem Anzug, weißem Hemd und dunkler Krawatte. "Zu allererst entschuldige ich mich bei allen Betroffenen für die öffentliche Darstellung, der sie ausgesetzt waren, und für die Art und Weise, in der Betroffene mit dem Bildmaterial konfrontiert wurden", sagte er zu den Nebenklägerinnen. Stets und ausschließlich habe er alle Untersuchungen zum Wohl der Patienten durchgeführt. Die Bilddokumentation habe für die Beratung mit anderen Ärzten und für die Fortbildung gedient. Seine Untersuchungen seien nichts anderes gewesen als ein Nebeneingriff vor Operationen, wie eine Untersuchung mit einem Blasen-Katheter. Alle Patienten hätten schriftlich in diese Eingriffe eingewilligt. Er habe niemandem Gewalt angetan. "Das zu verkennen, ist fern jeder Realität. Alle Patienten wurden bestmöglich behandelt", betonte W.

Zuvor war das Gericht noch einmal in die Verhandlung eingetreten. Verteidigerin Katharina Rausch forderte einen Experten für Biomathematik, Pharmako-Kinetik und Pharmako-Dynamik zu hören, der die Betäubungsmittelkonzentration im Blut der Hauptbelastungszeugin Romana S. überprüfen soll. Das werde ergeben, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Blutwerten von Romana S. und der angeblichen Verabreichung von Midazolam durch W. gebe. Die Verteidigung zieht damit erneut die Glaubwürdigkeit der Medizinstudentin in Zweifel, durch die die Ermittlungen gegen W. in Gang kamen.

Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil an, in Revision zu gehen. Auch die Staatsanwaltschaft überlegt, das Urteil überprüfen zu lassen. Der Anklage sind die sieben Jahre und neun Monate zu wenig sowie das auf fünf Jahre begrenzte Berufsverbot; sie hatte 15 Jahre und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Doktor W. verließ wortlos den Saal. Seine Verteidigerin Katharina Rausch sagte, es gehe ihm sehr schlecht.

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