Urteil:Lebenslange Haft nach tödlichen Schüssen auf Geburtstagsparty

  • Im Mai 2015 erschoss der 58-Jährige einen Gast der Geburtstagsfeier seines Stiefsohnes.
  • Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass er währenddessen schuldfähig war - trotz 2,59 Promille.
  • Der Mann muss lebenslang ins Gefängnis.

Wegen tödlicher Pistolenschüsse auf einer Geburtstagsparty im mittelfränkischen Gallmersgarten im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim muss ein 58 Jahre alter Mann lebenslang hinter Gitter. Anders als die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft stufte das Landgericht Nürnberg die Bluttat am Donnerstag überraschend nicht als Totschlag, sondern als Mord ein.

Der Angeklagte sei am Tattag im Mai 2015 trotz ausschweifenden Bier- und Whisky-Konsums mit am Ende 2,59 Promille schuldfähig gewesen, so das Gericht. Dass der Alkohol ihn enthemmt habe, könne man ausschließen. Der Angeklagte sei Alkohol gewöhnt. "Sie haben gezielt geschossen", unterstrich der Vorsitzende Richter. Das Urteil ging damit deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 14 Jahren Haft hinaus.

Die Anklagebehörde hatte wegen des hohen Alkoholpegels eine verminderte Schulfähigkeit des Mannes angenommen. Der 58-Jährige, der sich im Prozess geständig und reumütig gezeigt hatte, nahm das Urteil gefasst auf. Er hatte zugegeben, bei der Geburtstagsparty seines Stiefsohnes einen 32 Jahre alten Gast erschossen zu haben.

Auslöser für die Tat war eine Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Stiefsohn. Dabei hatte er den 31-Jährigen zunächst mit einem Messer bedroht. Als ihm dies Umstehende aus den Händen rissen, holte er einen Revolver aus dem Schlafzimmer und schoss in Richtung seines Stiefsohnes und eines Gastes. Der 32-Jährige starb. Anschließend richtete der Täter die Schusswaffe auch noch auf seine 54 Jahre alte Frau und einen weiteren Gast. Beiden wurden schwer verletzt.

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