Urteil:24-Jähriger verabreicht schwangerer Freundin Abtreibungsmittel

  • Ein 24-Jähriger hat seiner schwangeren Freundin ein Abtreibungsmittel verabreicht.
  • Sie verlor den Embryo und musste notoperiert werden.
  • Der Mann wurde nun zu drei Jahren Haft verurteilt.

Von Olaf Przybilla

Weil er seiner schwangeren Freundin ein Abtreibungsmittel in eine Mokkacreme gemischt hat, ist ein 24-Jähriger am Schöffengericht Nürnberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Schwangerschaftsabbruch mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann sei dabei "perfide" vorgegangen, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung. Er hatte sich in Prag das Mittel besorgt, es in die Creme gemixt und die Frau mit den Resten der Nachspeise sogar noch gefüttert - offenbar um auch sicher sein zu können, dass das Mittel auch wirkt.

Direkt danach hatte er noch Sex mit der Frau, beendete die Beziehung in der folgenden Nacht per SMS und sagte nicht, was er getan hatte, als die Frau schwere Krämpfe und Unterleibsblutungen bekam und auf der Intensivstation operiert werden musste. Die fünf Jahre ältere Frau war unbeabsichtigt schwanger geworden. Sie wollte das Kind bekommen, ihr Freund nicht.

Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der Abgang der Frau, die Operation, ihre lebensbedrohliche Situation und das Absterben des Embryos durch das Mittel ausgelöst worden sind. Die Frau war in der 15. Woche schwanger, das Medikament ist nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche zugelassen. Seit der Tat leidet sie unter Schlafstörungen und Alpträumen. Dass der Mann das Mittel zudem in Sushi und Döner verabreichte, wovon die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ausgegangen war, sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das Geständnis des Mannes noch im Ermittlungsverfahren. Auch habe er sich bei der Frau entschuldigt und seinen Job als Zahntechniker verloren. Als strafverschärfend wurde gewertet, dass der Mann seine Tat offenbar von langer Hand geplant hatte und selbst dann noch schwieg, als die Frau in der Klinik notoperiert wurde.

Die Verteidigung des Mannes hatte in Zweifel gezogen, dass eine einmalige Verabreichung des Mittels für die schweren Folgen verantwortlich sein könne. Sie ging deshalb nur von einem versuchten Schwangerschaftsabbruch aus und forderte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Dem folgte das Gericht nicht. An der Kausalität bestehe kein begründeter Zweifel, erklärte die Richterin. Allerdings lasse sich auch nicht nachweisen, dass der Mann seiner Freundin mehrfach Abtreibungsmittel ins Lebensmittel gemixt hatte. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Haft gefordert. Das Medikament hätte tödlich wirken können, sagte er.

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