Urteil in Ingolstadt:Lebenslange Haft für Franziskas Mörder

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Der Angeklagte Stefan B. im Gerichtssaal des Landgerichts in Ingolstadt: Der junge Mann wurde wegen des Mordes an Franziska zu lebenslanger Haft verurteilt. (Foto: dpa)
  • Nach drei Monaten Verhandlung hat das Landgericht Ingolstadt sein Urteil gefällt: Der 27-jährige Angeklagte ist wegen Mordes an der zwölfjährigen Franziska zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe veruteilt worden.
  • Auch die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.
  • Er hatte das Mädchen im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg an der Donau sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen.

Wie Stefan B. auf das Urteil reagiert

Ohne erkennbare Regung nimmt der junge Mann die Höchststrafe auf: Der 27-jährige Stefan B. fährt sich mit beiden Händen noch einmal durch seine nackenlangen braunen Haare, nachdem ihm ein Polizist die Handschellen abgenommen hat. Dann erhebt er sich, als der Vorsitzende Richter Jochen Bösl verkündet: Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Von Sophie Burfeind

Zusätzlich stellt das Ingolstädter Schwurgericht am Montag die besondere Schwere der Schuld fest. Dem Mörder der kleinen Franziska steht eine lange Zeit im Gefängnis bevor. Er kommt auf keinen Fall nach 15 Jahren Haft frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Denn sowohl die Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage verzichteten auf Rechtsmittel.

Die Beweislast war erdrückend, wie die zahlreichen Vernehmungen und auch DNA-Spuren des Opfers bei dem Angeklagten ergaben. So war neben der Staatsanwaltschaft selbst dem Verteidiger am letzten Verhandlungstag nichts anderes übriggeblieben, als auf lebenslange Haft wegen Mordes zu plädieren.

In welchen Anklagepunkten der 27-Jährige noch verurteilt wird

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Der zuletzt obdachlos lebende Mann hatte die zwölfjährige Franziska am 15. Februar 2014 auf dem Nachhauseweg vom Spielen mit Freundinnen entführt. An einem Weiher in Neuburg a.d. Donau vergewaltigte und missbrauchte er die Kleine auf grausamste Weise und erschlug sie anschließend mit einem Holzscheit.

Der Mord erschütterte die Menschen weit über die Region hinaus auch deshalb, weil Franziska vor ihrem stundenlangen Martyrium mehrere Kurznachrichten von ihrem Smartphone an Freundinnen schickte, dass sie verfolgt werde. Doch niemand ging den Hilferufen nach.

Zusätzlich verurteilte das Schwurgericht den 27-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung, besonders schweren sexuellen Missbrauchs und Freiheitsberaubung mit Todesfolge. In anderen Anklagepunkten wie dem sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen sprach das Schwurgericht den Angeklagten in Teilen frei.

Während des gesamten Prozesses waren dem Angeklagten ganze neun Wörter über die Lippen gekommen: "Ja", antwortete er zu Beginn auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob das von seinem Anwalt verlesene Geständnis zutreffe. Und "ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an" war sein einziger Satz am Ende der Plädoyers. Ansonsten schwieg Franziskas Mörder 15 Verhandlungstage lang.

In seiner Urteilsbegründung legte der Vorsitzende Richter ausführlich dar, warum eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft nicht infrage kommt. "Eine Tat reicht nicht", sagte Bösl. Auch wenn zum Mord weitere Straftatbestände hinzukamen, handele es sich letztlich doch um eine Tat. Er ließ aber keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte bei dieser Beweislage auch ohne Geständnis als Mörder überführt worden wäre.

Wie die Eltern das Urteil aufnahmen

Für die Eltern gebe es kein Urteil, das dem Leid gerecht werden könne, das der Täter ihnen zugefügt habe, sagte der Vorsitzende weiter. "Aber letztlich ist es eine gerechte Strafe."

Staatsanwalt Jürgen Staudt äußerte sich einverstanden über das Urteil. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei für ihn logisch: "Es gibt nichts Schlimmeres, was ich mir vorstellen könnte", meinte Staudt zur Tat des 27-Jährigen.

Verteidiger Adam Ahmed zeigte sich nicht überrascht über die Höchststrafe. Die Annahme des Urteils durch seinen Mandanten könne auch als Geste des Schuldeingeständnisses gegenüber den Eltern von Franziska gewertet werden, erläuterte er.

Überraschend waren die Eltern von Franziska zur Urteilsverkündung erschienen. Die Mutter konnte - neben ihrer Anwältin sitzend - die Tränen nicht verbergen. Die Eltern waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten, aber allen Verhandlungstagen ferngeblieben. Auch eine Aussage vor Gericht blieb ihnen erspart.

Ihre Anwältin Petra Kerschner sagte, die Eltern der Kleinen könnten nie mehr zu einem normalen Leben zurückfinden. "Sie haben eine schreckliche Zeit hinter sich und keine rosigen Zeiten vor sich." Doch zur Urteilsverkündung hätten sie dem Mörder ihrer Tochter einmal in die Augen blicken wollen. Kerschner: "Vielleicht ist mit dem Urteil ein Punkt erreicht, dass die Eltern von Franziska wenigstens ein bisschen Abstand gewinnen können."

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