Urteil in Coburg:Kind verbrennt sich die Füße - Gemeinde haftet

Das Mädchen trat an einem Badesee in Oberfranken auf eine Metallrampe, die sich in der Sonne zu stark aufgeheizt hatte. Die Kommune wollte der Mutter die Schuld zuschieben.

Eine Metallrampe vor den Toiletten eines Badesees hat sich in der Sommerhitze derart erhitzt, dass sich ein Kind beide Füße verbrannt hat und im Krankenhaus behandelt werden musste. Die betreffende Gemeinde muss dafür nun zahlen, wie das Landgericht Coburg am Freitag mitteilte. Sie habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.

Die Kommune hatte in dem Prozess argumentiert, dass allgemein bekannt sei, dass sich Metall bei Sonneneinstrahlung aufheize. Außerdem hafte sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; zudem habe die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt. (Urteil vom 13.12.2016, Aktenzeichen 23 O 457/16).

Dem hielt das Gericht entgegen, dass Erwachsene zwar wüssten, dass Metall heiß werde - nicht jedoch Kinder, die eine besonders große Zielgruppe eines Badesees seien. Zudem könne man von den Eltern nicht erwarten, dass sie ihre Kinder - im konkreten Fall eine fast Dreijährige - ständig an der Hand hielten.

Auch der Hinweis auf die Gemeindesatzung, in der die Benutzung des Badesees geregelt ist, genügte dem Gericht nicht, weil die dort enthaltene Haftungsbeschränkung keine gesetzliche Grundlage habe. Die Gemeinde muss deshalb Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz zahlen.

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