Karlheinz Schreiber gehört nach Ansicht des Gerichts "zu einer Spezies, die nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist, jeden und alle schmiert und den Fiskus betrügt, wo es nur geht".
Mit der Verurteilung des ehemaligen Lobbyisten Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft hat die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg am Mittwoch einen vorläufigen Schlussstrich unter eine der spektakulärsten und langwierigsten Schmiergeld- und Korruptionsaffären der Nachkriegszeit in Deutschland gezogen.
Karlheinz Schreiber: Der 76-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts 14,6 Millionen Mark - etwa 7,5 Millionen Euro - Einkommensteuer hinterzogen. (© Foto: dpa)
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Der 76-jährige Schreiber hat nach Überzeugung des Gerichts in den Jahren 1988 bis 1993 etwa 64 Millionen Mark an Provisionen aus Flugzeug- und Rüstungsgeschäften nicht angegeben und damit 14,6 Millionen Mark - etwa 7,5 Millionen Euro - Einkommensteuer hinterzogen. Die Bestechung des ehemaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig Holger Pfahls im Zusammenhang mit der Lieferung von Schützenpanzern aus Bundeswehrbeständen an Saudi-Arabien sah das Gericht ebenfalls als erwiesen an, sie fiel aber wegen Verjährung für die Verurteilung nicht ins Gewicht.
Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell sagte in seiner Urteilsbegründung, Schreiber gehöre "zu einer Spezies, die nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist, jeden und alle schmiert und den Fiskus betrügt, wo es nur geht". Dieses Verhalten dürfe man "ohne Übertreibung als maßlos und raffgierig bezeichnen". Schreibers Anwälte Jens Bosbach und Jan Olaf Leisner kündigten Revision gegen das Urteil an. Reinhold Nemetz, der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft, sagte, er sei "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert.
15 Jahre nachdem Karlheinz Schreiber sich durch seine Flucht in die Schweiz der deutschen Justiz entzogen hatte, und auf den Tag genau neun Monate nach seiner Auslieferung durch Kanada, wohin er sich 1999 abgesetzt hatte, ist der "Schreiberkomplex" damit vorbehaltlich eines möglichen Revisionsverfahrens juristisch abgearbeitet. In einer Serie von Strafverfahren hatte das Landgericht Augsburg zuvor die ehemaligen Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert wegen Steuerhinterziehung und den Ex-Staatssekretär Ludwig Holger Pfahls wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme zu Haftstrafen verurteilt. Max Strauß, der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, war zunächst verurteilt, aber nach erfolgreicher Revision freigesprochen worden. Schreiber selbst hatte sich zehn Jahre lang in Kanada mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung gewehrt, ehe er schließlich im August 2009 an Deutschland überstellt wurde.
Im Prozess ging es um Provisionen, die Schreiber für seine Vermittlungstätigkeit beim Verkauf von Flugzeugen der Firma Airbus an kanadische und thailändische Fluggesellschaften, von MBB-Hubschraubern an die kanadische Küstenwacht und von Fuchs-Spürpanzern durch die Firma Thyssen an das Königreich Saudi-Arabien erhalten hatte. Die Zahlungen liefen über die von Schreiber gegründeten Briefkastenfirmen IAL und ATG auf Konten beim Schweizerischen Bankverein in Zürich. IAL und ATG wiederum waren hundertprozentige Töchter der Firma Kensington-Anstalt in Liechtenstein, die ebenfalls von Schreiber gegründet wurde.
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Die neueste Antwort
also schon ein skandal,
die ausreise aus canada ohne rechtsgrundlage
die heiligen kuehe in der brd saemtlich straffrei (ohnegleichen)
der richter ein merkwuerdiger weiser
das urteil kann niemals vor dem bgh bestand erhalten
Lt. Augsburger Strafkammer habe Schreiber 7.500.000,-- Einkommensteuern hinterzogen.
Tarifberechnung: 8 Jahre Haft entsprechen 2.920 Tagen. 7.500.000,- Strafe geteilt durch 2.920 Tage ergibt 2.568,49 pro Tag = Strafmaß. Für 2.568 hinterzogene Steuer muss man 1 Tag ins Gefängnis.
Wieso sitzt der Architekt Kai Friedrich (Name geändert) 53 Jahre alt der knapp 90.000 Euro Steuern hinterzogen hat seit 1 ½ Jahren im Gefängnis (Fall unter Steuersünder Kai Friedrich googln))
Nach dem Schreiber Tarif hätte der Architekt nach 35 Tagen Haft (90.000,-- / 2.568,49= 35Tage) das Gefängnis wieder verlassen müssen.
Gelten für Architekt andere Strafmaßstäbe als für Waffenlobbyisten?
Lt. Augsburger Strafkammer habe Schreiber 7.500.000,-- Einkommensteuern hinterzogen.
Tarifberechnung: 8 Jahre Haft entsprechen 2.920 Tagen. 7.500.000,- Strafe geteilt durch 2.920 Tage ergibt 2.568,49 pro Tag = Strafmaß. Für 2.568 hinterzogene Steuern muss man 1 Tag ins Gefängnis.
Wieso sitzt der Architekt Kai Friedrich (Name geändert) 53 Jahre alt der knapp 90.000 Euro Steuern hinterzogen hat seit 1 ½ Jahren im Gefängnis (Fall unter http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/viele-menschen-haben-keine-moral/)
Nach dem Schreiber Tarif hätte der Architekt nach 35 (90.000,-- / 2.568,49= 35Tage) Tagen das Gefängnis wieder verlassen müssen.
Gelten für Architekt andere Strafmaßstäbe als für Waffenlobbyisten?
nach Überzeugung des Gerichts habe Karl-Heinz Schreiber etwas 7,5 Millionen Euro - Einkommensteuer hinterzogen. Wie sich die Überzeugung des Gerichts bildete, kein Wort vom SZ Schreiberling Hans Holzhaider. Die Vermögensverkehrsrechnung sei nicht aufgegangen. Die Gewinne der Schreiber Firma BBC hätten das Vermögen, das Schreiber besaß nicht decken können.
Die zahlreichen Beweisanträge des Angeklagten, die diese fragliche Vermögensverkehrsrechnung hätten zusammenbrechen lassen, wurden d.d. Vorsitzende Richter Rudolf Weigell nicht zugelassen.
Insofern ist die Berichterstattung lückenhaft.
Wenn man das Verfahren gegen den Ex-Staatssekretär Ludwig Holger Pfahls (vormals selbst OLG Richter) wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme zum Schreiberverfahren vergleicht, ist die 2 jährige Bewährungsstrafe für Pfahls nicht mit der Strafe für Karl Heinz Schreiber in Einklang bring bar.
Höchstens dann, wenn man sagt, Pfahl war bemüht den Schaden so gering wie möglich zu halten für das korrupte System, Schreiber hingegen wollte nur seinen eigenen Vorteil.
Wer so aus der Reihe der Kriminellen tanzt, muss auch eine härtere Strafe bekommen. Unter diesem Tenor wird ein Schuh daraus.
das ist nur raffiniert.
Solche Figuren wurden von den wirklich Mächtigen immer gesucht und gefunden: Wieselig, raffitückische Mausezähnchen die nach oben buckeln und nach unten einen auf dicke Hose machen, Erfüllungsgehilfen, deren physiognomische Eigenheiten scheinbar gewisse Ostinaten besitzen, wiederkehrende Muster vorweisen - insoweit in Kino und Theater auch oftmals auf dieselben Schauspieler zurückgreifen - denen ich dann aber diese größenwahnsinnig-kriminelle Energie, wie sie in diesem Fall vorzufinden war, gar nicht zuschreiben will.
Dass seine Verurteilung am selben Tag stattfindet, an dem Herr Kohl seinen 80. feiert - eine Koinzidenz, die wohl keiner absichtlich herbeigeführt hat, die aber in ihrer Augenfälligkeit an der Kanzlerfigur klebt - und kleben bleibt.
Er wird natürlich der Kanzler bleiben, in dessen Amtszeit historische und internationale Bewegungen stattgefunden haben, die er - seinem Amtseid gemäß - für Deutschland gestaltet hat. Ja!
Und er wird natürlich der Kanzler bleiben, in dessen Amtszeit auch die historische Erkenntnis stattgefunden hat, dass Politik einigen vermögenden Personen in diesem Land als käuflich erschien.
Und er wird natürlich der Kanzler bleiben, nach dessen Amtszeit auch die historisch einmalige Tatsache steht, dass er sein angebliches Ehrenwort gegenüber diesen Kaufinteressenten über das Recht und die Gesetze unseres Gemeinwesens stellte, die er einst zu schützen geschworen hatte.
Wer mit dem Hintern einreißt, was er mit den Händen aufgebaut hat, darf zu Recht mindestens als eine tragische Figur aber auch mindestens als Tollpatsch angesehen werden.
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