Jessica-Prozess in Nürnberg:Angeklagte schneidet sich Pulsadern auf

Das Nürnberger Gericht hat die Angeklagte im Jessica-Prozess zu einer hohen Haftstrafe veruteilt. Noch im Gerichtsgebäude versuchte die Frau, sich das Leben zu nehmen.

Wegen der Tötung ihrer früheren Schulfreundin Jessica P. war Denise R. am Vormittag zu mehr als 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die 26-jährige Jessica P. war im Juni 2008 ermordet aufgefunden worden. Der Richter sah es nun als erwiesen an, dass die Angeklagte Denise R. ihre frühere Schulfreundin erstochen hatte und urteilte auf Totschlag, Betrug und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft hatte der jungen Frau Mord vorgeworfen. Die Angeklagte wirkte bei der Urteilsverkündung sichtlich geschockt. Sie hatte die Tat bis zuletzt bestritten

'Jessica-Prozess': Lebenslange Haft für Angeklagte gefordert

Wegen Totschlags verurteilt: Mit 40 Messerstichen soll die 28-Jährige Denise R. ihre ehemalige Schulfreundin getötet haben.

(Foto: dpa)

Kurz nach der Verurteilung versuchte die Angeklagte, sich das Leben zu nehmen. Die 28-Jährige verletzte sich nach der Verhandlung in einer sogenannten Vorführzelle des Nürnberger Justizgebäudes mit einer abgebrochenen Klinge eines Einwegrasierers an den Pulsadern, wie das Oberlandesgericht mitteilte.

Ein Justizbeamter entdeckte die Verletzte wenig später. Die Frau wurde von einem Notarzt versorgt und in eine Klinik gebracht. Den Angaben zufolge besteht keine Lebensgefahr. Derzeit sei noch völlig unklar, wie die Angeklagte in den Besitz der Rasierklinge gelangen konnte, teilte das Gericht weiter mit.

Das mögliche Motiv für die Bluttat an der Schulfreundin: Denise R. wurde verdächtigt, 7000 Euro vom Konto des Ehemanns des Opfers unterschlagen zu haben. Jessica P. hatte daraufhin eine Gegenüberstellung bei der Bank gefordert . Eine Forderung, die sie den Indizien zufolge mit dem Leben bezahlte. Mit dem Mord habe die Angeklagte versucht, die Unterschlagung zu vertuschen, so die Staatsanwaltschaft.

Die 28-Jährige bestritt die Tat. Sie habe den Geldbetrag vom Konto des Ehemanns abgehoben, weil sie für diesen Drogengeschäfte abwickeln sollte, mit dem Mord an Jessica P. habe sie nichts zu tun.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine "kurze Freiheitsstrafe" wegen Unterschlagung.

Der Vorsitzende Richter, Richard Casper, sagte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte leide an einer Persönlichkeitsstörung. Die Tat sei spontan geschehen und nicht geplant gewesen. Wahrscheinlichster Auslöser sei gewesen, dass das Opfer nicht bereit war, eine Anzeige wegen Betruges gegen die 28-Jährige zurückzuziehen. Es sei zum Streit gekommen, dieser sei schließlich in einem "Gewaltausbruch" eskaliert.

Die Angeklagte habe mit "erheblicher Brutalität" über 40 Mal auf das Opfer eingestochen. Aufgrund am Tatort gefundener DNS-Spuren der Angeklagten scheide ein unbekannter Täter aus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: