Urteil im Fleischklopfer-Prozess:Lebenslang für Großvater-Mord

Das Schwurgericht Nürnberg hat den sogenannten "Fleischklopfer-Mörder" zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter bescheinigten dem 37-Jährigen "absoluten Vernichtungswillen."

Für die Tötung seines Großvaters mit 25 Fleischklopfer-Schlägen ist ein 37-jähriger Mann am Montag vom Schwurgericht Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe seinen 84-jährigen Großvater heimtückisch und "mit absolutem Vernichtungswillen" ermordet, sagte der Vorsitzende Richter Richard Caspar.

"Fleischklopfer-Moerder"-Prozess in Nuernberg, ddp

Der wegen Mordes an seinem Großvater angeklagte Björn H. am Montag im Landgericht Nürnberg-Fürth.

(Foto: Foto: ddp)

Der gelernte Koch Björn H. sei in einer finanziell trostlosen Lage gewesen, habe seiner Freundin aber trotzdem die Hochzeit, ein Haus und eine Reise nach Indien versprochen. Der Mann habe im Februar 2009 seinen Opa in dessen Wohnung in Nürnberg besucht, weil er Geld wollte und "nahm seinen Steakhammer mit, um ihn zu töten", sagte der Richter. Mit dieser Waffe habe er grausam und brutal immer wieder auf den Kopf des Rentners eingeschlagen. Auf keinen Fall handele es sich bei dieser Tat um einen Totschlag im Affekt, wie die Verteidigung argumentiert hatte. Vielmehr sah das Gericht Habgier als Tatmotiv.

Als ein Nachbar einen Schmerzensschrei des Opfers gehört und kurz darauf an der Tür klingelte, habe der Täter sofort eine plausible Geschichte parat gehabt.

Später legte Björn H. ein Geständnis ab: "Mein Großvater ist durch mich ums Leben gekommen." Sein Opa habe ihm nie Geld gegeben und ihn als Versager und Taugenichts beschimpft. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich, die Verteidigung zwölf Jahre Haft gefordert.

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