Urteil:Gericht verbietet Homeoffice für Pornodarstellerin

Erotik-Darstellerin Natalie Hot

Natalie Hot darf sich nicht zu Hause kommerziell ausziehen. Ihr Mann kündigte nun an, dass das Ehepaar wohl aus Bayern wegziehe.

(Foto: dpa)
  • Porno-Darstellerin Natalie Hot will ihren freizügigen Job zu Hause ausüben.
  • Weil die Gemeinde Ampfing und das Landratsamt Mühldorf das nicht genehmigen wollen, zieht sie vor das Verwaltungsgericht München.
  • Das Gericht hat die Klage nun zurückgewiesen.

Die Porno-Darstellerin Natalie Hot darf sich nicht mehr gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Webcam ausziehen. Nach der mündlichen Verhandlung vom Vortag teilte das Verwaltungsgericht München mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem 6000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss. Die Tätigkeit finde "in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang" statt und diene "dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin" - also der dauerhaften dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit.

Dies aber sei nicht vereinbar mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht.Die Beteuerungen der Frau sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine "gewisse Außenwirkung", was nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle.

"Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden." Erteilte Ausnahmen für einige andere Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar. Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor schon die beantragte Nutzungsänderung abgelehnt und Hot zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen. Ihr Ehemann kündigte an, dass Hot nun Einspruch einlegen werde, um Zeit zu gewinnen. Allerdings sei der Gang bis vor das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich zu teuer. Stattdessen will das Paar wohl wegziehen - nach Mallorca. "Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht", sagte Christian Lehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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