Urteil:Einsatz eines Laubbläsers nicht schuld an Unfall

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Fürth wegen eines Laubbläsereinsatzes abgewiesen. Der Kläger habe nicht ausreichend nachweisen können, dass allein das von dem Gerät aufgewirbelte Laub zu einem Autounfall seiner Ehefrau geführt habe, heißt es in einer Gerichtsmitteilung vom Montag. Die Stadt müsse daher nicht für den verursachten Sachschaden von 4364 Euro aufkommen. Ganz schuldlos seien die Reinigungskräfte dennoch nicht: Um Gefahren für Dritte möglichst gering zu halten, hätten sie Schilder oder Warntafeln aufstellen müssen, bevor sie mit der Gehweg-Reinigung begannen. Da dies nicht geschehen sei, habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, ergänzten die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. Im konkreten Fall hatte ein städtischer Arbeiter einen Gehweg von Laub gereinigt, indem er das Blattwerk vor eine schräg hinter ihm fahrende Kehrmaschine blies. Die gerade vorbeikommende Autofahrerin sei wegen der plötzlichen "Laubwolke" so erschrocken, dass sie das Lenkrad verriss und auf einen geparkten Wagen prallte, so ihr klagender Ehemann.

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