Urteil:Dreieinhalb Jahre Haft nach falschem Alarm

Anfahrtsprobe der Münchner Feuerwehr, 2013

Einem anderen einfach mal die Rettungskräfte vorbei zu schicken, ist keine gute Idee.

(Foto: Florian Peljak)

110 Feuerwehrleute vor dem Haus, obwohl es gar nicht brennt? Erstmals steht in Deutschland ein Krimineller wegen "Swatting" vor Gericht: dem Absetzen falscher Notrufe.

Der "Drachenlord" ist richtig sauer. Der Franke wurde Opfer von sogenanntem Swatting. Beim Swatting täuscht jemand einen Notfall vor und schickt einem anderen die Polizei ins Haus. Der Begriff kommt von SWAT, der US-amerikanischen Spezialeinheit "Special Weapons and Tactics". In einem Video beschwerte sich der Mann, der sich im Internet "Drachenlord" nennt, über den falschen Alarm anlässlich eines nicht existierenden Brands. Sein Fall landete als erster dieser Art in Deutschland vor Gericht.

So militarisiert wie die amerikanischen Kollegen kommt die deutsche Polizei zwar nicht vorbei. Aber immerhin: 110 Feuerwehrleute in 20 Wagen, zwei Streifenwagen und zwei Rettungswagen rasen im Juli 2015 zu dem Haus in Mittelfranken, in dem der "Drachenlord" wohnt. In einem Ort mit etwa 50 Einwohnern. Der Mann, der auf der Video-Plattform Youtube rund 41 000 Menschen um sich versammelt, mag Aufmerksamkeit. Im Internet. Aber von der Aufregung im Dorf war er dann doch "entsprechend mitgenommen", sagt Staatsanwältin Andrea Reuß.

Reuß arbeitet bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), der Spezial-Staatsanwaltschaft für Internetkriminalität in Bamberg. Reuß hat in dem Fall ermittelt - und zum ersten Mal bundesweit einen Swatting-Täter vor Gericht gebracht. Der 25-Jährige wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen des Missbrauchs von Notrufen.

Ob die ZCB in weiteren Swatting-Fällen ermittelt, wollen Reuß und Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der ZCB nicht sagen. "Bei uns funktioniert Swatting nicht so wie in den USA", sagt Huber. Es stürmten hierzulande nicht gleich massiv bewaffnete SWAT-Teams ein Haus. "Hier schaut immer erstmal eine Streife vorbei." Deshalb sei Swatting in Deutschland nicht so populär. Bisher.

Schärfere Strafen? "Das sollten wir schon überlegen", sagt der Minister

Swatting ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand; auf den Missbrauch von Notrufen steht maximal ein Jahr Haft. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hält es jedoch für denkbar, für Taten wie Cybermobbing, Hatespeech oder Sexting neue Straftatbestände zu schaffen. "Das sollten wir schon überlegen."

Den 25 Jahre alten Täter hat es in jener Nacht wohl auch gereizt, dem "Drachenlord" im Livestream dabei zuzusehen, wie er sich ärgert. Er ist gerne im anonymen Teil des Internets aktiv - und nutzt es auch für andere illegale Aktivitäten: Volksverhetzung etwa, Verbreitung von Kinder- und Tierpornografie oder Ausspähen von Daten. Wie viele andere denkt er, er könne sich im Netz verstecken. Doch er irrt. Wie genau Staatsanwältin Reuß die Vorwürfe gegen ihn bestätigt hat, sagt sie nicht. Nur: "Mit Fleiß und ein bisschen Glück."

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