Urteil:Drei Monate weniger Haft für Autobahnschützen

700 Schüsse auf Lastwagen auf deutschen Autobahnen, viermal versuchter Mord - trotzdem wird die Strafe für einen Fernfahrer herabgesetzt.

Der Fernfahrer, der in den Jahren 2008 bis 2013 auf deutschen Autobahnen rund 700 Schüsse auf Anhänger und Aufbauten von Lastwagen abgegeben hat, muss für drei Monate weniger hinter Gitter als zuerst vom Gericht beschlossen. Das Landgericht Würzburg hat die Haftstrafe auf zehn Jahre und drei Monate herabgesetzt.

Wahllose Schüsse - mit tödlichen Querschlägern

Der 60-jährige Angeklagte aus der Eifel war im Oktober 2014 für seine jahrelangen und wahllosen Schüsse zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Durch Querschläger hatte er auch Menschen verletzt. Der Angeklagte war jedoch in Revision gegangen, woraufhin der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Teilen aufhob. Nun musste das Landgericht Würzburg neu verhandeln.

Die Verurteilung des 60-Jährigen wegen vierfachen versuchten Mordes hatte der BGH zwar bestehen lassen. Rund 100 Schüsse auf Gegenstände mussten jedoch juristisch neu bewertet werden. "Geschätzt 95 Prozent des Urteils sind bereits rechtskräftig. Wir hatten nur über Einzelfälle zu urteilen", sagte der Vorsitzende Richter, Michael Schaller, am Dienstag. Die Herabsetzung der Strafe sei vor allem eine symbolische Anpassung, da der Fernfahrer seit seiner Verurteilung mit finanziellen, gesundheitlichen und familiären Problemen zu kämpfen habe.

Strafmaß angemessen - BGH erreicht nur knappe Herabsetzung

Die für seine Straftaten im ersten Prozess verhängte Strafe sei aber nach wie vor richtig bemessen: "Es kann nicht vom Zufall abhängen, ob irgendein Verkehrsteilnehmer abends noch gesund ankommt oder ob - drastisch formuliert - der Leichenwagen vorfährt", sagte Richter Schaller dazu. Deshalb war von Anfang an klar, dass sich das neue Urteil nur um wenige Monate verringern würde.

Als Grund für seine Schüsse hatte der Verurteilte Frust im Straßenverkehr angegeben. Er sei mehrfach auf Rasthöfen überfallen worden. Vor Gericht bedauerte er er erneut seine Taten.

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