Urteil des VGH:Gericht kippt neue Passauer Sperrzeitverordnung

In der Passauer Innenstadt sollten Kneipen und Diskotheken künftig werktags um zwei schließen. Doch jetzt können die Partys weitergehen: Sechs Wirte haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die neue Sperrzeitverordnung geklagt. Mit Erfolg.

dpa

In Passau können die Partys weitergehen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einer Eilentscheidung die neue Passauer Sperrzeitverordnung gekippt. Mit der Ausweitung der Sperrzeit wollte die Stadt dem Vandalismus und dem nächtlichen Lärm begegnen, über den sich Anwohner immer wieder beschweren. Unter der Woche sollten Diskotheken und andere Wirtschaften bereits um zwei Uhr schließen, an Wochenenden um drei Uhr. Die Regelung war von vielen Partygängern kritisiert worden.

Sechs Gastronomen klagten gegen die erst am Donnerstag in Kraft getretene Vorschrift und bekamen Recht. (Az: 22 NE 12.1954) Die Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich der Sperrzeitverlängerung sei zu ungenau, teilte der VGH zur Begründung mit. Hintergrund ist, dass in Gewerbegebieten nur die allgemeine Putzstunde von fünf bis sechs Uhr als Sperrzeit gelten sollte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: