Die rechtsextreme NPD darf nun doch ihren für Ende Mai geplanten Bundesparteitag in Bamberg abhalten. Für die oberfränkische Stadt gab es nur ein kleines Trostpfaster.
Die NPD darf nun doch ihren für Ende Mai geplanten Bundesparteitag in Bamberg abhalten. Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde der Stadt gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen.
Die NPD darf ihren Bundesparteitag am 25. Mai in Bamberg abhalten. (© Foto: dpa)
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Allerdings muss der Parteitag am 25. Mai um 18 Uhr beendet sein, machte das Gericht zur Auflage. Reguläre Rechtsmittel sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin gegen den Beschluss nicht möglich. Der Stadt stehe lediglich der Gang zum Bundesverfassungsgericht frei (Aktenzeichen: 4 CE 08.725).
Die Stadt Bamberg hatte sich geweigert, der rechtsextremen Partei einen Saal in der örtlichen Kongresshalle zu vermieten. Die Stadt hatte dies damit begründet, eine NPD-Veranstaltung würde eine am Sonntagnachmittag geplante öffentliche Generalprobe der Bamberger Symphoniker sowie ein abendliches Konzert stören. Liebhaber klassischer Musik könnten sich von der Versammlung abgeschreckt fühlen, die Konzerte zu besuchen. Zudem drohe ein Imageschaden für die Bamberger Symphoniker.
Diese Argumente stufte das höchste bayerische Verwaltungsgericht hingegen als nicht haltbar ein. Die Kongresshalle sei in der Vergangenheit immer wieder für Parteiveranstaltungen zur Verfügung gestellt worden. "Deshalb hat im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots auch die NPD als politische Partei einen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zu dieser Einrichtung", begründete der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung.
Aktionsbündnis plant Gegenveranstaltung
Die mit dem Bundesparteitag verbundenen Risiken lägen im Bereich dessen, was in einer auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhenden Rechtsordnung als Begleiterscheinung politischer Auseinandersetzung in Kauf genommen werden müsse, so das Gericht weiter.
Auch sei nicht erkennbar, dass die Sicherheit und öffentliche Ordnung nicht mit polizeilichen Mitteln aufrechterhalten werden könnte.
Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) bedauerte die Gerichtsentscheidung: "Wir werden uns nie und nimmer damit abfinden, dass demokratiefeindliche Kräfte hier in Bamberg ihre braunen Parolen verbreiten", sagte Starke nach der Urteilsverkündung. Er sei sich sicher, dass die Bamberger Bevölkerung friedlich dagegen protestieren werde. Das Bündnis gegen Rechtsextremismus sei "eine gute und bewährte Plattform für alle Demokraten dieser Stadt".
Ein Aktionsbündnis plant derweil gemeinsam mit der Stadt Bamberg zum Auftakt des bundesweiten NPD-Treffens eine Kulturveranstaltung in der Innenstadt; dabei soll auf die Gefahren des Rechtsextremismus aufmerksam gemacht werden.
Deutsche wollen NPD-Verbot
Die Polizei schließt nicht aus, dass Mitglieder der autonomen Bewegung mit einer Demonstration vor der Kongresshalle die direkte Konfrontation mit der NPD suchen. Dies solle allerdings mit starker Polizeipräsenz verhindert werden. Nach Angaben von Oberbürgermeister Starke gibt es Hinweise, dass rechtsextreme Gruppe unter Führung der NPD in Oberfranken verstärkt Fuß fassen möchten.
Eine Umfrage des Forschungsgruppe Wahlen ergab, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung gerne ein NPD-Verbotsverfahren hätte. 74 Prozent unterstützen ein Verbot der rechtsextremistischen Partei, wie das am Freitag veröffentlichte Politbarometer des ZDF mit 1210 Befragten zeigt.
22 Prozent der Befragten sind wie die Innenminister der Union gegen ein Verbotsverfahren, fünf Prozent äußerten sich nicht dazu. Als Gefahr für die Demokratie sehen 66 Prozent die Partei, 31 Prozent bezweifeln dies, vier Prozent haben keine Meinung.
Bei der Innenministerkonferenz in Bad Saarow hatte sich am Donnerstag geklärt, dass es wegen des Widerstands der Unions-Innenminister zunächst keinen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot geben wird. Die Unionspolitiker blieben bei ihrer Ablehnung eines entsprechenden SPD-Vorstoßes.
(dpa/bosw/odg)
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Bei den Umfragen wie der hier veröffentlichten, darf man sich getrost fragen, ob diese nicht nur der Stimmungsmache dienen. Da jede Partei in diesem Land mehr Gegner als Anhänger hat, könnte man vermutlich eine Mehrheit ebenfalls für ein Verbot der Linken, der Grünen, der SPD oder der CSU erfragen. Darauf kommt es aber nicht an; das Verbot ist nicht ein Instrument zur Diktatur der Mehrheit gegenüber einer Minderheit, die ausgerottet werden soll (wie man das bei der NPD glauben könnte) sondern unterliegt engen Voraussetzungen. Die SPD-Politiker, in deren Reihen selbst ausländerfeindliche Sprüche wie Heuschreckenvergleiche an der Tagesordnung sind, versuchen immer wieder, ein Thema hochzukochen, um einen politischen Gegner auszuschalten. Allerdings lässt ein Verbot sich nur vom BVerfG und nicht per Mehrheitsentscheid im Parlament erreichen - und das Bundesverfassungsgericht achtet glücklicherweise genau auf die Tricks der beiden Regierungsparteien, etwa mit V-Leuten in der NPD von außen eine verfassungsfeindliche Stimmung zu machen, um anschließend ein Verbot zu beantragen wie neulich. "Wehret den Anfängen" kann man dazu nur sagen, denn wer weiss, wer das nächste Opfer der beiden Regierungsparteien wird, wenn das fiese Spiel des Verbots politischer Gegner erst einmal Erfolg gehabt hätte.
dass der Bamberger Oberbürgermeister meint, die öffentlichen Einrichtungen der Stadt nur politischen Günstlingen zur Verfügung stellen zu müssen. Auch die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und sollte sich von vornherein (und nicht erst nachdem die Gerichte der Rechtsstaatlichkeit zur Durchsetzung verholfen haben) rechtstreu verhalten. Jetzt darf der Steuerzahler die Prozesskosten der Stadt und der NPD zahlen, weil der SPD-Oberbürgermeister aus purem Starrsinn eine politische Machtprobe inszenieren wollte. Auch wenn Bamberg einen SPD-Bürgermeister hat, bedeutet dies nicht, dass dieser in seinem parteipolitischen Sinne über städtische Einrichtungen verfügen kann. Es wäre bitter notwendig, dass der Bürgermeister, der hier sehenden Auges Prozesskosten hat entstehen lassen, für solche vorsätzlich verursachte Steuerverschwendung persönlich zur Verantwortung gezogen würde!
Ich freue mich, dass es noch Gerichte gibt, die rechtliche und nicht politische Maßstäbe anwenden und der Willkür mancher Kommunalpolitiker Grenzen setzen. Gerade im Umgang mit politisch Andersdenkenden muss sich der Rechtsstaat bewähren. Der Bamberger Bürgermeister hat diese Bewährungsprobe nicht bestanden!