Würzburg:Schweinemast neben jüdischem Friedhof ist rechtens

Ein Bauer aus Unterfranken darf seinen Schweinemaststall in Sichtweite eines jüdischen Friedhofes bauen: Das Verwaltungsgericht Würzburg hat alle Klagen gegen das Bauprojekt abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klage der israelitischen Kultusgemeinde in Bayern gegen den Bau eines Schweinemaststalles in Sichtweite eines jüdischen Friedhofes abgelehnt. Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte, hat die Vierte Kammer nach jahrelangem Rechtsstreit den Antrag auf Aufhebung des Vorbescheides des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abgewiesen. Dies hatten die Kultusgemeinde und vier weitere Kläger gefordert.

Der Vertreter der Kläger, der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann, hatte noch am Ende der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Aussicht gestellt, in die nächste Instanz zu gehen. "Das ist die Nagelprobe, ob jüdische Kultur in diesem Land eine Berechtigung hat, oder nicht", sagte Baumann. Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Anwalt hinterher. "Ich halte das für eine Missachtung der jüdischen Kultur", sagte er. Die Richter in Würzburg seien sich wohl nicht über die Tragweite der Entscheidung im Bezug auf das christlich-jüdische Zusammenleben klar gewesen. Er monierte, dass der Bauherr mehrere Angebote für Alternativgrundstücke gar nicht geprüft habe, weil sie nicht unmittelbar an den elterlichen Hof angrenzten.

Der Präsident des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden, Josef Schuster, bezeichnete die Entscheidung gerade im Kontext der Diskussion um christlich-jüdische Wurzeln der deutschen Kultur als "nicht nachvollziehbar". Man werde das schriftliche Urteil abwarten und den Sachverhalt dann "eventuell" von der nächsten Instanz überprüfen lassen.

Die Tatsache, dass neben dem zweitgrößten jüdischen Friedhof in Unterfranken mit rund 1500 Grabplätzen, die bis ins 18. Jahrhundert zurückreichen, ein Schweinemaststall gebaut werden soll, sei wohl einmalig. Dies werde sicher auch internationale Aufmerksamkeit erregen. "Der Bau käme einer Schändung des Friedhofes gleich", monierte Schuster.

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