Urteil des Deutschen Patentamts:Obazda ist nicht schützenswert

Käse vor Gericht: Im Rechtsstreit um den Obazda ist das Urteil gefallen. Die bayerische Käsespezialität Obazda darf weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden - vorerst zumindest.

Obazda? Obatzda? Obatzter? Bei der Frage nach der korrekten Schreibung fängt der Streit um die bayerische Käsespezialität bereits an. Orthografisch gibt es die Speise in vielen Varianten - je nach Region unterschiedlich.

Patentgericht verhandelt über ´Obazdn"

Der Obazda darf vorerst auch außerhalb Bayerns hergestellt werden.

(Foto: dpa)

Nun hat sich auch das Bundespatentgericht in München mit dem Obazdn beschäftigt. Es ging um einen Rechtsstreit, da zwei Parteien sich wegen des Käses in die Haare bekommen hatten.

Das Bundespatentgericht hob jetzt eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts auf, das den Käsemix als geschützte geografische Angabe bewertet hatte. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt. Dagegen hatte die Firma "Pflaum's feine Frische" aus Leutkirch im Allgäu in Baden-Württemberg - knapp jenseits der bayerischen Grenze - Beschwerde eingelegt.

Der Obazda darf vorerst weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden. Nun muss das Patent- und Markenamt neu prüfen. Der Streit um den Obazda geht somit weiter.

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