Urteil:Bewährung für Günther Felbinger

Gericht spricht Abgeordneten des Betrugs in fünf Fällen schuldig

Der parteilose Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (vormals Freie Wähler) ist wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter des Münchner Landgerichts sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 55-Jährige mittels Scheinverträgen seine Mitarbeiterpauschale missbraucht und den Landtag um knapp 56 000 Euro betrogen hatte. Der Schuldspruch lautet auf Betrug in fünf Fällen. (Az. 19 KLs 112 Js 228288/15) Beim Prozessauftakt hatte der Abgeordnete des Wahlkreises Unterfranken zugegeben, dass er zwischen 2009 und 2015 Arbeits- und Werkverträge geschlossen habe, für die keine Leistungen erbracht wurden. Als Motiv gab er an, dass ihm als Vertreter eines ländlichen Wahlkreises höhere Kosten und mehr Reisezeit entstanden seien als bei Abgeordneten aus städtisch geprägten Regionen. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Geldbuße von 50 000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf ein Urteil von unter einem Jahr auf Bewährung.

Im Januar war Felbinger bei den FW ausgetreten, sitzt aber als fraktionsloser Abgeordneter weiterhin im Maximilianeum. Er zahlte laut Staatsanwaltschaft rund 60 000 Euro an den Landtag zurück, um den Schaden auszugleichen.

© SZ vom 16.03.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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