Die drei FC-Bayern-Fans, die im Mai 2007 Anhänger des 1. FC Nürnberg verprügelt hatten, sind nun zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Für ihren Überfall auf einen Fanbus des 1. FC Nürnberg sind drei Anhänger des FC Bayern München zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass die 21, 22 und 26 Jahre alten Fans im Mai 2007 an einer wilden Schlägerei mit zahlreichen Verletzten auf einem Parkplatz nahe Würzburg beteiligt waren.
Das Gericht in Würzburg hat entschieden: Strafen für die gewalttätigen Fans. (© Foto: dpa)
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Der 21-Jährige bekam eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der ein Jahr ältere Mittäter wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der 26-Jährige bekam eine Strafe von eineinhalb Jahren, ebenfalls zur Bewährung.
Bei der Prügelei waren fünf Menschen teils lebensbedrohlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte für das Trio Haftstrafen, die Verteidiger forderten Bewährungsstrafen.
(dpa/bica/ihe)
Kuriose Schilder (4)
Die neueste Antwort
.. das ganze Geschrei nach härteren Strafen für Gewalttäter scheint ja wirkungslos zu verpuffen.
Interessanterweiser geht noch nichtt einmal ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit. Liegt es vielleicht daran, dass es sich um GUTE DOITSCHE SCHLÄGER gehandelt hat und nicht um wohlfeile Ausländer??
FF
Ich bin heut frustriert, wr schuld daranist überleg ich mir später. Rvntl. mein Chef weil der immer verlangt das ich pünktlich in die Arbeit komm. Jedenfalls geh ich jetzt mal los und hau irgendwen auf die Schnautze und trett dann noch ein wenig auf dem rum. Danach 1,5 Jahre nicht bei Rot über die Ampel gehen sollte ich schaffen.
Das gericht hat meiner Meinung nach leider die Chance vertan, Chaoten jeder Coleur mal eine vor den latz zu geben und zwar mit Erinnerungsfaktor. Mich würde interessieren, was die Frau sagt, die bei diesen Ausschreitungen ein Auge verloren hat. Vielleicht hat sie ja das Auge auch nur "auf Bewährung" verloren. Was helfen - wie zuletzt ja immer gefordert( U-Bahn-Überfall) - längere Strafen, wenn sie nicht ausgesprochen werden.
palmcoast
Soviel zur Strafe bzw. Wiedergutmachung. Inwiefern muß sich den jetzt jemand bewähren? Generell sollte man von Wiedergutmachung sprechen. Es stimmt schon, dass der Staat weniger Interesse an Körperverletzungsdelikten hat als an Kapitalverbrechen. Okay, dass ist eine Unterstellung ein Mutiger kann es ja mal ausprobieren und hier berichten.
Nicht selten haben Gewalttäter schon andere Dinge auf dem Kerbholz. Man kann auch mehrere Bewährungsstafen wegen unterschiedlichen Themen haben und trotzdem noch frei rumlaufen. Es geht aber weniger um Knast als um Strafe. Wenn jemand auf Schmerzesgeld klagt, nehmen wir jetzt mal an es ist gerechtfertigt, und der Angeklagt hat gar kein Geld, da heißt das Pechgehabt. Das ist doch Geil.
Also immer schön geschütz sein und dem Staat keine wohl verdienten Steuern klauen und ihr seid auf der sicheren Seite.
Knast ist leider nicht drin. Wäre vielleicht drin gewesen, aber die allg. Rechtssprechung schöpft den Rahmen halt nicht aus. Egal welche Farbe die Schläger haben, also braun, rot oder rot-weiß-blau.
In diesem Land dürfen Sie ruhig mal austeilen, so lange Sie sichnicht am Eigentum vergreifen. Das Eigentum steht vor der körperlichen Unversehrtheit.
Paging