Neun Jahre muss der Amokläufer von Ansbach in Haft. Der Prozess lieferte das Bild eines isolierten jungen Manns, der an dieser Situation litt.
"Und darum, weil ich nicht als ein Geliebter/ kann kürzen diese wohlberedten Tage /bin ich gewillt, ein Bösewicht zu werden". Das sagt der Herzog von Gloucester, der spätere englische König Richard III., in Shakespeares gleichnamigem Drama. Wortreich beklagt er sein bitteres Schicksal - von Geburt an verkrüppelt, fühlt er sich ausgegrenzt von allen Freuden des Lebens und ausgeschlossen von allen hohen Würden, für die er sich kraft seiner geistigen Fähigkeiten eigentlich bestimmt sieht. So beschließt er, sich zu rächen an der Welt, durch Verrat und Meuchelmord an allen, die zwischen ihm und dem erstrebten Ziel, der englischen Krone stehen.
Georg R. wird von zwei Polizisten abgeführt. (© Foto: dpa)
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Stünde Richard III. vor einem modernen Strafgericht, dann würde ihm der Gerichtspsychiater vielleicht eine schwere schizoide Persönlichkeitstörung und damit verbunden eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit attestieren - so, wie es der Kinder- und Jugendpsychiater Götz Erik Trott bei Georg R., dem Amokläufer von Ansbach, getan hat. Am Donnerstag hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Ansbach nach nur viertägiger Verhandlung den 19-Jährigen zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt und seine zunächst zeitlich unbegrenzte Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet.
Der Prozess in Ansbach, der bis auf die Anklageverlesung und die Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen geführt wurde, hat für die Öffentlichkeit nur wenige Einblicke in die Psyche des jungen Mannes gewährt, der am 17. September 2009, dem dritten Tag des Schuljahres, mit einer Axt, vier Messern und fünf Molotowcocktails bewaffnet in seine Schule, das Ansbacher Carolinum, eindrang und Schüler und Lehrer in Angst versetzte.
Potentielle Katastrophe
Ein 15-jähriges Mädchen, auf das Georg R. mit seiner Axt einschlug, entkam nur knapp dem Tod, mehrere Schüler und Lehrer erlitten Brandverletzungen. Und dass es keine Katastrophe mit vielen Toten gab, ist wohl nur dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass die mit einem Gemisch aus Pinselreiniger und Waschbenzin gefüllten Bierflaschen, die Georg R. mit einer Lunte anzündete und in zwei Klassenzimmer schleuderte, nicht zersplitterten.
Ein persönliches Bild von dem Angeklagten konnten sich die Prozessbeobachter nicht machen; während der kurzen Zeit, die sie im Gerichtssaal anwesend sein durften, hatte er sein Gesicht verhüllt, man konnte ihn nicht sprechen hören oder seine Reaktionen auf die Aussagen von Zeugen beobachten.
Bild aus zweiter Hand
Immerhin wurden die Journalisten durch Justizsprecher sehr gründlich über den Verlauf der Verhandlung informiert, auch Nachfragen wurden bereitwillig beantwortet - man war deutlich bemüht, den auch in Justizkreisen umstrittenen Ausschluss der Öffentlichkeit abzufedern.
So ergab sich denn zumindest in Umrissen ein Bild des Angeklagten: Georg R. ist ein nach außen durchaus unauffälliger, aber weitgehend von seinen Mitmenschen in der Schule isolierter und unter dieser Isolation leidender junger Mann. Er ist, vor allem was Sprache angeht, begabt, sein Intelligenzwert auf diesem Gebiet ist deutlich überdurchschnittlich, seine Mutter hält ihn sogar für hochbegabt. Er selbst sagt, er habe diese "Ausgrenzung" schon als Kind gespürt, wirklich zum Problem wurde sie ihm aber wohl erst in der Pubertät. Mädchen gegenüber war er gehemmt, eine Freundin hatte er nie, und ein gleichaltriger Mitschüler, der als Zeuge aussagte, sah sich als Georgs bester, aber wohl auch einziger Freund. Und auch er hatte keine Ahnung davon, welche finsteren Pläne sich in Georgs Kopf in den Monaten vor der Tat entwickelten.
Die Diagnose der schizoiden Persönlichkeitsstörung, die der Psychiater für Georg R. stellte, ist durchaus schlüssig. Für eine solche Störung nennt die Internationale Klassifikation für psychische Krankheiten eine Reihe von Symptomen: die Unfähigkeit, Freude zu erleben; emotionale Kühle, das Unvermögen, warme Gefühle oder auch Ärger zu zeigen; einzelgängerisches Verhalten, in sich gekehrte Zurückhaltung, einen Mangel an engen, vertrauensvollen Beziehungen, deutliche Mängel im Erkennen und Befolgen gesellschaftlicher Regeln, die Neigung zur Flucht in Phantasiewelten. Sicherlich kam bei Georg R. ein übersteigertes Bild seiner eigenen Persönlichkeit hinzu, er fühlte sich unterschätzt, seine Fähigkeiten nicht ausreichend gewürdigt, in der Schule ungerecht benotet. Noch aus der Psychiatrie schrieb er seinem einzigen Freund, er, Georg, sei "der einzige mit dem wirklichen Durchblick".
Intelligent, aber verkannt
Zwei Details wurden im Prozess bekannt, die möglicherweise einen etwas tieferen Einblick in Georg R.s Gedanken- und Gefühlswelt erlauben. Im Februar 2009, also sieben Monate vor dem Amoklauf, bot er seiner Deutschlehrerin als Thema für seine Facharbeit die Novelle Klein und Wagner von Hermann Hesse an. Ernst Wagner war ein Hauptlehrer, der 1913 in der Nähe von Stuttgart zunächst seine Frau und seine Kinder tötete und dann, mit zwei Selbstladepistolen bewaffnet, durch ein Dorf zog und auf alles schoss, was sich bewegte - es gab etwa ein Dutzend Tote. Es stellte sich heraus, dass Wagner seit vielen Jahren in dem wahnhaften Glauben gelebt hatte, er werde wegen einer früheren sexuellen Verfehlung von jedermann verachtet und ausgegrenzt, obwohl das keinerlei reale Grundlage hatte.
Mit seiner Tat wollte er sich für diesen subjektiv unerträglichen Leidensdruck rächen. Friedrich Klein, der Protagonist mit deutlich autobiographischen Zügen in Hesses Novelle, empört sich öffentlich über die Untat des Hauptlehrers, ist aber insgeheim von ihr fasziniert. "Schon vor Jahren", schreibt Hesse, "hatte sein (Kleins) Innerstes den Schullehrer Wagner verstanden und seinem entsetzlichen Schlachtopfer heimlich zugestimmt. Es waren immer zwei Friedrich Klein dagewesen, ein sichtbarer und ein heimlicher, ein Beamter und ein Verbrecher, ein Familienvater und ein Mörder."
Über diesen Text also wollte Georg R. seine Facharbeit schreiben, und die Vermutung ist nicht weit hergeholt, dass er in dem zwiegespaltenen Friedrich Klein ebenso wie in dem scheinbar geächteten, rachsüchtigen Hauptlehrer Wagner Teile seiner eigenen Persönlichkeit zu erkennen glaubte. Aus der Facharbeit wurde nichts, die Lehrerin lehnte das Thema ab, angeblich weil es dazu (was nicht stimmt) zu wenig Literatur gebe.
Exakt geplante Tat
Das zweite Detail, das Georg R. preisgab, betrifft sein Tagebuch, das er in den Monaten vor der Tat auf seinem Computer führte und das er, wie er sagte, auf einem USB-Stick speicherte, weil er wollte, dass es nach seinem eingeplanten Tod gelesen werde. Diese Tagebucheintragungen, in denen er auch die Pläne für seinen Amoklauf entwickelt, waren in Briefform an die amerikanische Schauspielerin Summer Glau gerichtet, die in Deutschland wenig bekannt, in den USA aber durchaus eine Kultfigur ist.
Sie spielte unter anderem in einer Science-Fiction-Serie eine mit übermenschlichen psychischen Fähigkeiten ausgestattete Heldin. Äußerlich ist sie der Traum jedes Teenagers, gertenschlank, toller Busen, lange, dunkle Haare, feuchte Lippen, in engen Jeans und knappsten Hemdchen, ein As in fernöstlicher Kampfkunst, locker erledigt sie fünf brutale Angreifer gleichzeitig. Georg R. sagte, er habe sie sich als fiktive Briefpartnerin ausgesucht, weil sie mit den ungewöhnlichsten Typen zurechtkomme, also habe er sich gedacht, sie könne auch mit ihm zurechtkommen. Es fällt nicht schwer, sich eine Vorstellung zu machen sowohl von der pubertären Sehnsucht nach erster Liebe und erstem Sex als auch von der elitären Überschätzung der eigenen Person, die sich in dieser virtuellen Partnerwahl offenbaren.
"Sie haben sich selbst ausgegrenzt, weil Sie das unrealistisch überhöhte Maß an Anerkennung, das Sie erwartet haben, nicht bekommen haben", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Rösch in seiner Urteilsbegründung, direkt an den Angeklagten gewandt. Hass auf andere, weil er sich ungerecht behandelt fühlte, Hass auf die Schule, weil sie ihn kaputtgemacht habe, und die Sehnsucht nach weltweiter Anerkennung durch eine spektakuläre Tat - das seien die Motive für Georg R.s Amoklauf gewesen. Taten wie diese, sagte Rösch, werde man nie ganz verhindern können. Sensibler werden für die Symptome psychischer Störungen; Ankündigungen, auch andeutungsweise, stets ernst nehmen, und - an die Medien gewandt - keine Anreize schaffen für Nachahmungstäter: Das, so Rösch, seien die Lehren, die aus einer solchen Tat zu ziehen seien.
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(SZ vom 30.4.2010/wolf)
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Die neueste Antwort
Der Leiter des Schulmuseums in Lohr, Eduard Stenger, hat ausgegraben, dass es 1900 schon einen Anschlag im Gymnasium Carolinum gab. Ein 14-jähriger Schüler hat mit einer Pistole auf seinen Lehrer geschossen. Der Lehrer sei nur knapp dem Tod entgangen. Der Schüler hieß: Georg G. aus: Fränkisches Landeszeitung vom heute, 03.05.2010.
Wenn sich im Gymnasium Carolinum nichts ändert, können wir warten. Es wird den nächsten Anschlag geben. "Warte, warte noch ein Weilchen, dann kommt Georg auch zu Dir. Mit dem Hackebeilchen macht er Schabefleisch aus..." Der Verteidiger von Georg R. soll laut Fränkischer Landeszeitung gesagt haben, dass er nicht beurteilen können, ob der Stil im Gymnasium Carolinum zu streng ist. Aus dem, was wir in dieser Schule erlebt haben, können wir das. Der Stil ist nicht nur streng, der ist stellenweise abartig. Es gibt dort ganz tolle Lehrer, die sich sehr bemühen. Es gibt aber auch Typen, die sich wie aus einer anderen Zeit gebärden. Ich sage es ja, es gibt dort Typen, die gehen mit ihren Schulaufgaben so um wie Georg R. mit dem Beil.... Gnadenlos, grausam, Menschen verachtend. Die Noten sind wichtig, die Schüler nicht. Und: Du bekommst auch nicht die Note, die Du erarbeitet hast. Du wirst auch noch gedrückt und bekommst die schlechtere Note. Fast fünfhundert Jahre Geschichte können so schnell zum Alptraum werden. Naja, wenn die Unterrichtsmethoden schon mal 500 Jahr alt geworden sind! Für einen kranken Menschen ist eine solche Schule ein Verhängnis. Wer garantiert uns, dass alle Schüler in dieser Schule gesund sind? In dieser Schule wird der kranke Schüler vollends krank. Hier geht es nicht um das Verständnis für den Täter, @Langenzenner_76. Es geht darum, dass es keinen "Georg III." gibt. Nach zwei Anläufen kann es ja dann doch zur Katastrophe kommen. Die Schule hatte zweimal großes Glück! Das Verfahren gegen Georg R. gehört neu aufgerollt. Jugendrecht ist in Ordnung, die Strafhöhe ist in Ordnung. Offen ist der Anteil der Schule und der Anteil des Therapeuten. Die Schuldfrage wurde einseitig zu Lasten Georg R. entschieden, die staatlichen Stellen wurden alle entastet.
Neun Jahre Haft? Warum so wenig? Neunzig Jahre Haft wären für so eine Tat angemessen.
Ich finds echt traurig, wie die SZ in ihrer Berichterstattung versucht, Verständnis für die Situation des Täters zu finden.
"Darüber hat sich schon Kurt Tucholsky aufgeregt, dass das Verhalten des Angeklagten im Gerichtssaal strafbestimmender ist, als die Tat selbst."
Woher wissen sie denn wie sich der Angeklagte im Gerichtsaal verhalten hat?
Wer mit einer Axt, vier Messern und fünf Molotowcocktails bewaffnet in eine Schule eindringt, will töten! ,Das Strafmaß ist, meiner Meinung nach, völlig gerechtfertigt.
Ich finde den Begriff "Amoklauf" recht passend, wählt der Täter doch erst während des "Laufs" spontan seine Opfer aus und versetzt er sich dabei zuvor in eine Himmelfahrts-Gemütslage. Alles andere ist doch zu eng gefasst; demnach könnten "Amokläufe" nur in Kriegen von durchdrehenden Soldaten begangen werden.
"das Bild eines isolierten jungen Manns, der an dieser Situation litt." "Sehnsucht nach erster Liebe und erstem Sex ..."
Achjottchen. War'n wir nicht alle mal in dieser Situation, zum Beispiel als Teenager? Und? Haben wir gemordet? Sind wir Amok gelaufen? Nee.
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