Vor 28 Jahren wurde Ursula Herrmann entführt. In einem dreistündigen Prozess sind ihre Eltern in Augsburg als Zeugen befragt worden. Rückschlüsse auf die Täter ergeben sich dadurch nicht.

Rund drei Stunden haben im Augsburger Ursula-Herrmann-Prozess die Eltern des entführten und getöteten Mädchens ausgesagt.

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Im Ursula-Herrmann-Prozess haben die Eltern des entführten und getöteten Mädchens ausgesagt. Die Öffentlichkeit war von der Zeugenbefragung ausgeschlossen. (© Foto: dpa)

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Die Zeugenbefragung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hatte zuvor die Anwältin der Eltern beantragt. Das Augsburger Landgericht gab diesem Antrag statt, da unter anderem die finanzielle Situation zur Tatzeit und die Auswirkung der Tat auf die Gesundheit der Eltern erörtert wurden.

Nach der Vernehmung der getrennt befragten Eltern Anneluise und Michael Herrmann gaben die Anwälte des Hauptangeklagten sowie Landgerichtssprecher Karl-Heinz Haeusler jeweils eine kurze Zusammenfassung der Aussagen der Eltern. Ihre damals zehn Jahre alte Tochter war vor fast 28 Jahren in einer im Wald vergrabenen Holzkiste versteckt worden und schon wenige Stunden nach der Entführung erstickt.

Gerichtssprecher Haeusler sagte, die Eltern seien bei ihren Aussagen sehr um Sachlichkeit bemüht gewesen. Gleichwohl sprach er - wie auch die Rechtsanwälte Walter Rubach und Wilhelm Seitz - von "einer beklemmenden Situation" während der Anhörung. Die Eltern hätten geschildert, wie das vor knapp 28 Jahren mit den Erpresseranrufen abgelaufen sei, die reine Schweigeanrufe gewesen seien.

Auf Nachfragen der Eltern des entführten Mädchens sei nicht geantwortet worden. Auch auf das flehentliche Bitten um mehr Zeit, die in Erpresserbriefen geforderten zwei Millionen D-Mark aufzutreiben, sei der bis heute unbekannte Anrufer nicht eingegangen.

Aus übereinstimmender Sicht von Haeusler und den Verteidigern können durch die Aussagen der Eltern keine erkennbaren Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob die Angeklagten tatsächlich die Täter waren. Ein 58-Jähriger und seine vier Jahre ältere Ehefrau müssen sich in dem Verfahren als mutmaßliche Täter verantworten. Beide bestreiten in dem Indizienprozess bislang jede Schuld und Tatbeteiligung.

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(ddp-bay/akh)