Untersuchungsausschuss zur Labor-Affäre:Gezerre um Schottdorf

Was ist wichtiger - das Grundrecht des Laborunternehmers Bernd Schottdorf auf informationelle Selbstbestimmung oder das öffentliche Untersuchungsinteresse? Schottdorfs Anwalt Peter Gauweiler streitet mit anderen Juristen über den Untersuchungsausschuss im Landtag.

Von Stefan Mayr

Im juristischen Gezerre um den Landtags-Untersuchungsausschuss "Labor" lassen der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf und sein Anwaltsteam um CSU-Vizechef Peter Gauweiler nicht locker. Nachdem sie im Juli Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschuss eingelegt hatten, hat Gauweiler nun in einem weiteren 85-seitigen Schriftsatz nachgelegt. "Die Verfassungsbeschwerde ist begründet", schreiben Gauweiler und drei weitere Anwälte. Schottdorfs Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung habe "deutlich größeres Gewicht" als das öffentliche Untersuchungsinteresse.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob die bayerische Justiz Schottdorf und viele Ärzte trotz vermeintlich betrügerischer Abrechnungen geschont hat oder nicht. Schottdorf argumentiert, die Behandlung seines Falles im Parlament verletze seine Grundrechte. Deshalb forderte er die Streichung aller wichtigen Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog.

Eine "erstaunliche" Argumentation

Im September hatte der Landtag seine eigene Stellungnahme zu Schottdorfs Klage an den Verfassungsgerichtshof geschickt. In dieser weist Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Steiner sämtliche Vorwürfe Schottdorfs und seiner Anwälte zurück. Er beantragte, Gauweilers Verfassungsbeschwerde abzuweisen. Schottdorfs Anwälte werfen dem Landtag nun eine "widersprüchliche" und "erstaunliche" Argumentation vor.

Der Verfassungsgerichtshof will noch in diesem Jahr entscheiden. Bis dahin kann der Ausschuss die Affäre nicht aufarbeiten, da er auf Bitten der Verfassungsrichter freiwillig auf die strittigen Unterlagen verzichtet.

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