Untersuchungsausschuss BayernLB:Lauter Ahnungslose und ein paar Kuriositäten

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Im Untersuchungsausschuss zum Milliardendesaster der BayernLB steht die Vernehmung der letzten Zeugen bevor. Ein Resümee.

Katja Auer

Es sind nicht mehr viele. 13 Zeugen sollen noch vor dem Untersuchungsausschuss zu den Milliardenverlusten der Landesbank durch den Kauf der Hypo Group Alpe Adria aussagen. Mehr als 50 waren schon da. Schweigsame waren darunter, wie die ehemaligen Vorstände der Landesbank, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt. Und Gesprächige, wie Günther Beckstein, der der Opposition einen Vernichtungsfeldzug vorwarf.

Bis Weihnachten wird die Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss dauern, dann geht es um die Bewertung. Einigkeit ist nicht zu erwarten. (Foto: dpa)

Gesagt haben sie irgendwie alle das Gleiche: dass sich die Verwaltungsräte voll auf den Bankvorstand verlassen hätten. Dass die Finanzkrise damals noch gar nicht absehbar war. Dass sie selber nix dafür könnten.

3,7 Milliarden Euro hat der Freistaat durch den Fehlkauf der maroden Kärntner Bank verloren. Ob das die Schuld der Politiker war, die dem Aufsichtsgremium der BayernLB angehörten, das soll der Ausschuss herausfinden.

Ein paar Kuriositäten sind aufgetaucht, wie der Vermerk aus dem Wirtschaftsministerium als es um den Kauf der HGAA ging. Dem stimmte der Verwaltungsrat im Umlaufverfahren zu, übers Wochenende. "In der kurzen Zeit ist eine profunde Prüfung der Unterlagen nicht möglich", urteilten die Ministerialen. Um am Ende des Vermerks die Zustimmung zu empfehlen.

Auch die Fehlzeiten mancher Minister im Verwaltungsrat sind bemerkenswert, ebenso wie das offenbar blinde Vertrauen, das sie den Bankvorständen entgegenbrachten. Sogar Ausschusschef Thomas Kreuzer (CSU) rutschte schon die Frage heraus, warum es ein Kontrollgremium gegeben habe, wenn es gar nicht kontrolliert habe.

Doch wie ist das zu bewerten? Eine fahrlässige Handlung ist zwar tadelnswert, aber rechtlich nicht relevant. Um haftbar gemacht zu werden, müsste den Verwaltungsräten eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden oder gar Absicht. Die Bewertung obliegt dem Ausschuss, wenngleich die Prophezeiung gewagt werden darf, dass sie wohl nicht einheitlich ausfällt. Und am Ende ist sie ohnehin nicht bindend. Nur ein Gericht kann entscheiden, ob die Verwaltungsräte wirklich zahlen müssen.

Freilich geht es im Untersuchungsausschuss um Aufklärung. Aber es geht auch um politische Profilierung. Da ist einerseits die Opposition. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gehört zu ihren Minderheitsrechten, wenn sie beispielsweise Verfehlungen auf Regierungsseite vermutet, und so forschen die Abgeordneten von SPD, Grünen und Freien Wählern vor allem dahingehend, was den Verwaltungsräten zur Last gelegt werden könnte.

Ausgiebig. So ausgiebig, dass Sepp Dürr (Grüne) und Bernhard Pohl (FW) regelmäßig in Konflikte mit Ausschusschef Kreuzer geraten, der ihre Fragen ebenso regelmäßig als unzulässig rügt. Was von der Opposition wiederum als Behinderung beklagt wird. Die Ausschussmitglieder der CSU dagegen fragen gerne nach der Rolle des Vorstands. Werden aus der Opposition Einschätzungen zur Schuld der Verwaltungsräte laut, kontert die CSU mit der Forderung nach Neutralität bis zum Schluss.

Und schließlich sitzt da noch Karsten Klein von der FDP. Er ist der Parteinahme unverdächtig, zur Zeit des HGAA-Kaufs waren die Liberalen weit entfernt von der bayerischen Politik. Aber er ist wichtig. Am Ende könnte es seine Stimme sein, die aus einem Bericht einen Mehrheitsbericht macht.

© SZ vom 17.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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