Unterbringung in der Psychiatrie:Fragwürdige Prognose

Eine Mutter bringt ihre Töchter um und wird danach in die forensische Psychiatrie eingewiesen: Die 33-Jährige sei gemeingefährlich. Weil das Gutachten nur nach Aktenlage erfolgte, reicht ihr Anwalt Verfassungsbeschwerde ein.

Von Olaf Przybilla

Der neue Justizminister Winfried Bausback will, dass sich etwas ändert am Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches, der regelt, wann ein Mensch für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen werden darf. Und spätestens seit dem Fall Mollath, sagt er, müssten Justiz und Gutachter sehr genau begründen: Wie gefährlich ist die Person, um die es geht? Die Forderung mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen. Scheint freilich auch weiterhin nicht selbstverständlich zu sein, wie nun ein Fall zeigt, der in der Heimat des Ministers spielt: in Aschaffenburg.

Vor mehr als acht Monaten haben die Justizbehörden dort eine 33 Jahre alte Frau in die Psychiatrie eingewiesen; aufgrund eines Gutachtens, das ihr attestiert, für die Allgemeinheit gefährlich zu sein. Die Bedingungen der Prognose erinnern an den Fall Mollath: Zwar hat sich die Gutachterin kurz mit der Eingewiesenen unterhalten. Eine ausführliche Exploration aber - eine psychiatrische Untersuchung also - liegt ihrer Prognose nicht zugrunde.

Was die bayerische Justiz nicht daran hindert, die Unterbringung in der forensischen Klinik im fränkischen Lohr aufrecht zu erhalten: sowohl Landgericht Aschaffenburg als auch das Oberlandesgericht Bamberg bestätigten die Einweisung. Die Anwälte der Frau haben nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. So sehr sich die grundlegenden Bedingungen der Einweisung ähneln: Ansonsten ist der Fall ein völlig anderer als bei Mollath.

Die 33-Jährige wird beschuldigt, am 21. Februar 2013 ihre beiden Töchter umgebracht zu haben. Am Donnerstag soll der Prozess am Landgericht Aschaffenburg beginnen, zunächst mit einer Anhörung der Frau. Eine Anklageschrift wird es nicht geben. Denn die Staatsanwaltschaft will beantragen, die Frau auch künftig unterzubringen. Sie würde dann wohl auf unbestimmte Zeit dort bleiben müssen, wo sie seit Monaten ist: in der forensischen Psychiatrie. Eben das will die Verteidigung verhindern. "Es kann doch nicht sein", sagt Anwalt Matthias Kolb, "dass ein Mensch auf Grundlage eines solchen Gutachtens für gemeingefährlich erklärt wird."

"Lediglich verwahrt"

Immerhin räume die Sachverständige selbst ein, sie habe ihr Gutachten vor allem nach Aktenlage erstellt. Dass die Mutter ihre zwei und vier Jahre alten Töchter umgebracht habe, wovon die Ermittler überzeugt sind, werde von der Verteidigung nicht bestritten. Auch dass sie ihre Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen habe, also schuldunfähig sei, sei bei Verteidigung und Staatsanwaltschaft Konsens.

Umso mehr gehe es um die Art der Unterbringung: "In der forensischen Psychiatrie wird die traumatisierte Frau unter Gefängnisbedingungen lediglich verwahrt", sagt Kolb. Was die schwer suizidgefährdete Frau hingegen dringend benötige, etwa eine Traumatherapie, darauf sei man in der Anstalt nicht eingestellt. Einer ständigen Betreuung in einer Spezialklinik würde die Frau dagegen selbst zustimmen.

Nach den Ermittlungen der Polizei soll sie im Februar ihre Töchter mit Schlafmitteln betäubt und in der Wanne ertränkt haben. Danach sei sie von ihrem Mann überrascht worden. Als dieser zurück in die Wohnung kam, habe die Frau sich mit tiefen Stichen in den Magen das Leben nehmen wollen. Erst wenige Tage vor der Tat hatte sich die Frau in einer Klinik in Köln, wo die Familie vor dem Umzug nach Aschaffenburg gelebt hatte, behandelt lassen. Sie hatte unter krankhaften Angstzuständen gelitten, ihre Töchter könnten Opfer sexueller Gewalt geworden sein.

Sie wurde mit Psychopharmaka behandelt und nach 18 Tagen entlassen. In einem Sozialzentrum hätte sie weiter versorgt werden sollen - jedoch erst im März, Wochen nach der Entlassung aus der Klinik. Wenige Tage nach der Tat wurde die Frau von einer Gutachterin in einer Aschaffenburger Klinik aufgesucht: bis heute der einzige Kontakt zwischen der Gutachterin und der 33-Jährigen. Wenige Minuten zuvor war Anwalt Kolb am Bett der Frau gestanden. In der Verfassungsbeschwerde beschreibt er nun, wie ein Gespräch mit der ruhiggestellten Frau kaum möglich gewesen sei.

Gutachterin wurde abgelehnt

Er habe abbrechen müssen, weil sie "nach 15 Minuten einschlief". Weil die Gutachterin die Frau nach diesem Besuch wochenlang nicht aufgesucht habe, um die einstweilige Unterbringung zu überprüfen, habe man eine später angestrebte Untersuchung durch diese Gutachterin abgelehnt. Einen vom Anwalt vorgeschlagenen Psychiater lehnte wiederum die Staatsanwaltschaft als nicht notwendig ab. Und so ist die Frau nun seit acht Monaten in der forensischen Psychiatrie, auf Grundlage eines Gutachtens ohne Untersuchung.

Solche Gutachten kämen vor, sagt ein Sprecher der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft, die Frau habe es eben "abgelehnt, mit der Gutachterin zu sprechen". Allerdings lehnt es die Frau keineswegs grundsätzlich ab, sich von Gutachtern untersuchen zu lassen. Im Auftrag der Verteidigung hat sie der Psychiater Martin Flesch inzwischen mehrfach besucht. Mit völlig anderem Ergebnis: "Mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit" sei davon auszugehen, dass sich die Aggressionen der Frau "ausschließlich gegen die Existenz der eigenen Töchter richtete und nicht zuletzt gegen sich selbst". Eine Allgemeingefährlichkeit läge demnach nicht vor.

Obendrein existiert eine methodenkritische Stellungnahme von Johann Schrettenbrunner, Leitender Oberarzt einer Aschaffenburger Klinik. Er kritisiert das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten scharf: Dieses erfülle nicht die Mindestanforderungen. Und er formuliert einen Verdacht. Das Gutachten erwecke den Eindruck, dass sowohl das erwünschte Ziel, als auch das benötigte Ergebnis der Begutachtung "bereits vorab feststanden".

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