Unschuldig verfolgt:Steuerfahnder durchsuchen Haus der falschen Frau

Mehrere Steuerfahnder durchwühlten von Wäscheschränken bis zum Auto ihr ganzes Haus, sogar ein Strafverfahren wurde eröffnet. Laut Auswertung einer angekauften Steuer-CD sollte eine Frau aus Oberbayern eine halbe Million Euro in der Schweiz versteckt haben. Doch die Frau ist völlig unschuldig.

Von Heiner Effern

Bayerische Steuerfahnder haben aufgrund einer Namensverwechslung das Haus einer unschuldigen Frau durchsucht. Sogar ein Strafverfahren wurde gegen sie irrtümlicherweise eröffnet. Die Frau aus Oberbayern sollte eine halbe Million Euro in der Schweiz versteckt und dafür keine Steuern gezahlt haben. Dieser Vorwurf hatte sich vermeintlich aus der Auswertung einer vom Bundesland Nordrhein-Westfalen angekauften Steuer-CD ergeben.

Der Bayerische Rundfunk (BR) deckte den Fall auf, den der Münchner Strafrechtler Leonard Walischewski der Süddeutschen Zeitung bestätigte. Seine Mandantin sei "eine unschuldige Frau", die mehrere Wochen in großer Angst gelebt habe, sagte der Anwalt.

Das bayerische Landesamt für Finanzen wollte sich gegenüber der SZ dazu nicht äußern, die Behörde beruft sich auf das Steuergeheimnis. Ein Sprecher bestätigte nur, dass das Landesamt eine Stellungnahme gegenüber dem Sender abgegeben habe, weil die betroffene Frau die Finanzbehörden für das Gespräch mit dem BR von der Schweigepflicht entbunden habe.

Die Haltung der bayerischen Finanzbehörden liest sich so: Die Kollegen in NRW sind schuld. "Dort wurden die Daten Steuerpflichtigen in Bayern zugeordnet und dann mit dem Hinweis versehen, dass in allen Fällen eine Zuordnung erfolgen konnte, eine Namensverwechslung oder ähnliches also ausgeschlossen sei", heißt es in der Stellungnahme. Im dortigen Finanzministerium prüfe die Fachabteilung den Fall gerade, sagte ein Sprecher. Im Grundsatz laufe die Weitergabe von verdächtigen Informationen auf gekauften CDs aber anders. "Die Daten werden zur Auswertung an die jeweiligen Länder gegeben."

Motto "Friss oder stirb"

Es gebe nur zwei Möglichkeiten, was falsch gelaufen sein könnte, sagt Anwalt Walischewski. Entweder ließen sich die Daten auf der CD nicht genau zuordnen. "Dann darf man nicht durchsuchen." Oder die Daten wurden falsch zugeordnet und kein einziges Mal beispielsweise mit einem Geburtsdatum verglichen. Dann müsste man von Schlamperei sprechen.

Denn die Gemeinsamkeiten der unschuldig verfolgten Frau und des mutmaßlichen Steuerflüchtlings erschöpfen sich im nicht besonders seltenen Namen, im Wohnort und der Tatsache, dass beide ein Konto bei einer Schweizer Bank haben. Dass das unschuldige Opfer nur eines bei der Filiale in Frankfurt hatte, ging schon unter.

Seine Mandantin habe nicht nur große Angst ausstehen, sondern auch zusehen müssen, wie sich in der Familie auf einmal Misstrauen einschlich. Denn Fahnder, die Daten von einer CD haben, würden oft auftreten, als ob die Tat schon klar sei, sagt Anwalt Walischewski. Nach dem Motto "Friss oder stirb" sei der Frau ein vorgefertigtes Schreiben vorgelegt worden, mit dem sie ihre Schweizer Bankdaten offenlegen sollte. Das habe sie unterschrieben weil ein solcher Einsatz "einschüchternd" wirke. Bei der Frau hätten mehrere Fahnder das ganze Haus auf den Kopf gestellt, alles durchwühlt von Wäscheschränken bis zum Auto.

Erst als die Bank - offenbar auch ohne eine allzu gründliche Prüfung - aufgrund des Schreibens Daten des wohl tatsächlich für Steuerbetrug genutzten Kontos nach Deutschland geschickt und der Anwalt der falsch verdächtigten Frau manches Telefonat geführt hatte, ließ sich der Irrtum belegen. Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt. Zurück bleibt bei der Frau eine tiefe Enttäuschung und Verunsicherung, wie sie dem BR sagte: "Es ist so schildbürgerhaft . . . Ich hab den Glauben an den Rechtsstaat verloren."

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