Uneinigkeit im Landtag:Streikrecht ist nicht gleich Streikrecht

Streik ist Grundrecht von Angestellten, Einschüchterung wird abgelehnt. Darin bestand Einigkeit im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Landtag. Anders war das beim Umgang mit den Beschwerden angestellter Lehrer, deren Chefs während der Streiks mit Konsequenzen gedroht haben sollen. 23 Schulen wurden bestreikt, in 14 Fällen hatten sich Betroffene an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gewandt. Die Grünen wollten nun, dass die Staatsregierung dazu Stellung nimmt. "Diese Äußerungen geben Anlass zur Sorge", sagte ihr Bildungsexperte Thomas Gehring. "Dem muss man in aller Deutlichkeit nachgehen, und falls die Vorwürfe stimmen, muss es Konsequenzen geben", sagte auch Andreas Lotte (SPD). Peter Meyer (Freie Wähler) forderte von der Regierung, auf das Streikrecht hinzuweisen.

Die CSU-Fraktion lehnte den Antrag samt Ideen ab und kritisierte, dass Vorwürfe anonymisiert zitiert wurden. "Wenn Einzelfälle schief gehen, muss man denen nachgehen können", sagte Tobias Reiß (CSU). Vertreter von Kultus- und Finanzministerium versicherten im Ausschuss, keine persönlichen Daten der Streikenden zu erfassen. Bernhard Baudler von der GEW wunderte das: "Es ist mir schleierhaft, wie anonymisiert werden soll, wenn laut Streikrichtlinie auch die Mitglieder der Streikleitung angegeben werden sollen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: