GBW-Deal:Eine Fraktion reicht nicht

Politischer Aschermittwoch - Grüne

Ludwig Hartmann ist der Fraktionschef der Grünen im bayerischen Landtag.

(Foto: dpa)

Im bayerischen Landtag überlegen die Grünen und die Freien Wähler, einen Untersuchungsausschuss zum Verkauf der GBW-Wohnungsbaugesellschaft einzurichten. Wenn da nur nicht all die Austritte wären.

Kolumne von Lisa Schnell

Es gibt Zeiten, da erinnert man sich an alte Freunde und ganz besonders an ihre Fähigkeiten. Oft sind es Zeiten, in denen man diese Fähigkeiten wieder ganz besonders zu schätzen weiß. Welche Herzlichkeit da auf einmal in der Luft liegt, konnte am Donnerstag im Landtag beobachtet werden.

Ludwig Hartmann und Florian Streibl stehen zusammen am Eingang zum Plenum. Der Fraktionschef der Grünen und sein Landtagskollege von den Freien Wählern sind eifrig am Rechnen. Reicht es? 36 Abgeordnete brauchen sie, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Die Grünen haben 17. Die Freien Wähler auch. Reicht nicht. Just in diesem Moment kommt Alexander Muthmann daher. "Ah Alexander, komm doch mal her", sagt Streibl und lächelt recht freundlich.

So freudig wird Muthmann nicht jeden Tag von den FW begrüßt. Seinen Wechsel zur FDP nahmen ihm viele übel, sein Weggang war am Ende Erleichterung. Jetzt ist es sein Hingang zu Streibl und Hartmann, der Erleichterung auslöst. Sie überlegen, einen Untersuchungsausschuss zum Verkauf der GBW-Wohnungsbaugesellschaft 2013 einzurichten. Käufer war damals das Immobilienunternehmen Patrizia, das nun in Verbindung mit Geldwäsche gebracht wurde.

Die notwendigen 20 Prozent der Abgeordneten zu erreichen, war für Grüne und FW bis vor Kurzem kein Problem, wenn da nicht all die Austritte gewesen wären. Die FW verloren außer Muthmann auch Günther Felbinger, der die Fraktion verließ, weil er angeklagt ist, den Landtag um viel Geld betrogen zu haben. Bei den Grünen ging Claudia Stamm, eher nicht im Guten. Sie um ihre Stimme bitten, will bei den Grünen wohl keiner. Müssen sie auch nicht. Stamm wäre dabei, wenn rauskäme, dass die Justiz Vorwürfen nicht ausreichend nachgegangen sei. Muthmann weiß es noch nicht. Eins aber weiß er: Falls er im Sinne der FW stimme, dann nicht aus Gefälligkeit.

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