Umstrittener Polizeieinsatz bei Rosenheim:Der unendliche Prozess

Vor dem Amtsgericht Rosenheim geht es um einen umstrittenen Polizeieinsatz, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Angeklagt sind allerdings nicht die Beamten, sondern die Familie. Das frostige Klima im Saal verzögert die Verhandlung immer weiter. Die Staatsanwaltschaft will nun klären, ob der Verteidiger eine Straftat begangen hat.

Hans Holzhaider, Rosenheim

Der Prozess um einen umstrittenen Polizeieinsatz vor dem Amtsgericht Rosenheim scheint sich zu einer nahezu unendlichen Geschichte zu entwickeln. Weil das Rosenheimer Gericht nur über einen Saal verfügt, der dem nach wie vor sehr großen Publikums- und Medieninteresse genügt, der aber nur jeden zweiten Freitag zur Verfügung steht, stößt die Terminplanung mit vier Verteidigern und einem Nebenklägervertreter auf erhebliche Schwierigkeiten.

Prozess um Polizeieinsatz

Das Foto vom 15.11.2010 zeigt die Festnahme eines pensionierten Polizeibeamten in Pfaffenhofen am Inn, einem Ortsteil von Schechen im Landkreis Rosenheim. Nun müssen sich der Mann und seine Familie vor Gericht verantworten. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

(Foto: dpa)

Hinzu kommt, dass die Verhandlung sich erheblich in die Länge zieht, weil das frostige Klima zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern immer wieder zu Verzögerungen führt. Am Freitag teilte der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler mit, er habe gegen die beiden Sitzungsstaatsanwälte Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben, weil sie ein Dokument mit vertraulichen ärztlichen Angaben über seine Mandantin Sandra B. verlesen hatten. Staatsanwalt Forster will seinerseits prüfen, ob Wächtler im Sitzungssaal eine Straftat begangen habe, weil dieser erklärt hatte, Forster habe "keine Erziehung". Der Staatsanwalt war dem Verteidiger zuvor mehrmals ins Wort gefallen.

Bei dem Prozess geht es um einen Vorfall, der sich am 15. November 2010 in einem Mietshaus in Schechen (Landkreis Rosenheim) zutrug. Zwei Zivilbeamte der Rosenheimer Polizei hatten nach einem Mann gesucht, der zu einer psychiatrischen Untersuchung vorgeführt werden sollte. Dabei kam es zunächst zu einer Konfrontation mit dem Ehepaar Sandra und Anton B. und im weiteren Verlauf mit Sandra B.'s Eltern Josef und Aloisia E., die nun als Angeklagte vor Gericht sitzen. Sie sollen die Amtshandlung der Polizisten behindert und dabei einen der Beamten am Ellenbogen verletzt haben.

Die vier Familienmitglieder schildern dagegen einen dramatischen und brutalen Übergriff der Beamten, die im Verlauf des Streits von acht weiteren Kollegen und einem Schäferhund verstärkt wurden. Sie berichten von Faustschlägen, Tritten und brutalen Würgegriffen. Nach dem Vorfall mussten alle vier stationär im Krankenhaus behandelt werden. Josef E. - er ist der Hausbesitzer und war früher selbst Polizeibeamter - sagte am Freitag, er sei so brutal in den Schwitzkasten genommen und mit dem Kopf gegen die Wand oder eine Tür gestoßen worden, dass er mehrere Male ohnmächtig wurde und Todesangst gehabt habe.

Eine Krankengymnastin, die zum gleichen Zeitpunkt eine Nachbarin von Sandra B. besuchte, berichtete, die beiden Polizeibeamten hätten sich höflich vorgestellt und auch ihre Dienstausweise gezeigt. Später habe sie auf dem Flur Schreie und Gerumpel gehört, sie habe mehrmals durch den Türspion geschaut und habe dann so schnell wie möglich das Haus verlassen.

"Ich sah eine blonde Frau am Boden liegen. Weil die Polizei in der Überzahl war, dachte ich, es ist alles in Ordnung", sagte sie. Eine andere Nachbarin, bei der die Beamten auch geklingelt hatten, empfand die beiden Männer als "bedrohlich", weil sie sich "so imposant in der Tür aufbauten"; sie hätten auch weder gegrüßt noch sich vorgestellt oder ausgewiesen. Ein älterer Mann, der am anderen Ende des Flurs wohnt, schilderte, wie die Polizisten Aloisia E., die Frau des Hausherrn, "niedergerissen haben wie ein Stück Vieh". Einer der Polizeibeamten habe ihn dann aber sofort in seine Wohnung zurückgeschubst.

Staatsanwaltschaft stellt Angeklagte als psychisch krank dar

Die Staatsanwaltschaft ist erkennbar bemüht, die Glaubwürdigkeit der Angeklagten in Zweifel zu ziehen. Nachdem sie schon am letzten Verhandlungstag beantragt hatte, Sandra B. psychiatrisch zu untersuchen, weil sie wegen eines 25 Jahre zurückliegenden Erlebnisses möglicherweise psychisch gestört sei, zitierte Staatsanwalt Schmidt am Freitag aus einem Protokoll des Bayerischen Fußballverbandes aus dem Jahr 1992.

Damals war Josef E. als Fußballschiedsrichter tätig und wurde beschuldigt, er habe einen Zuschauer mit einem Faustschlag niedergestreckt, nachdem dieser ihn "mit beleidigenden Ausdrücken belegt" habe. E. sei daraufhin für ein Jahr als Schiedsrichter gesperrt worden.

Trotz der Proteste der Verteidiger ließ der Vorsitzende Richter Ralf Burkhard die Verlesung des Schriftstücks zu. Trotz der langen Zeit, die seither vergangen ist, könne die Beteiligung des Angeklagten an einer tätlichen Auseinandersetzung "beweisrechtlich relevant sein", sagte Burkhard.

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