Trotz Verstoßes gegen Abgeordnetengesetz:Harald Güller darf auf Landtags-Mandat hoffen

Harald Güller darf wahrscheinlich wieder für den Landtag kandidieren.

Harald Güller ist von zwei Ämter zurückgetreten, darf aber voraussichtlich wieder für den Landtag kandidieren.

(Foto: dpa)

Gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Harald Güller läuft ein ein Ermittlungsverfahren, er hat seinen Stiefsohn auf Kosten des Landtages beschäftigt - illegal. Obwohl er zwei Ämter abgeben musste, zieht er womöglich doch nochmal in den Landtag ein.

Von Stefan Mayr

Der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller, gegen den die Staatsanwaltschaft München I wegen Verdachts auf Betrug ermittelt, kann sich Hoffnungen auf eine nochmalige Kandidatur für den Landtag machen. Die vier stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Bezirks Schwaben haben sich am Montag in einer internen Sitzung dafür ausgesprochen, dass Güller seinen Spitzenplatz auf der Kandidatenliste behalten darf.

"Er hat einen Fehler gemacht und deshalb zwei Ämter abgegeben", sagte die Augsburger SPD-Chefin Ulrike Bahr, "wir erwarten nicht, dass er jetzt auch noch sein Landtagsmandat abgibt." Die endgültige Entscheidung hierüber fällt der Bezirksvorstand am 14. Juni.

Güller hatte im Jahr 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate auf Kosten des Landtags beschäftigt und damit gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Deshalb ist Güller als Parlamentarischer Geschäftsführer und als Chef der SPD Schwaben zurückgetreten. Der neue Bezirksvorsitzende wird voraussichtlich erst im Herbst gewählt, bis dahin wollen die Stellvertreter die Geschäfte weiterführen.

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