Tödlicher Berglauf:Zugspitzlauf kommt vor Gericht

Die Geschehnisse werden neu aufgerollt: Der Veranstalter des Zugspitzlaufes lehnt einen Strafbefehl wegen zwei Todesfällen 2008 ab.

Birgit Lutz-Temsch

Genau ein Jahr nach dem tödlichen Zugspitz-Berglauf werden die Geschehnisse vor Gericht neu aufgerollt: Der Verteidiger des Berglauf-Veranstalters Peter Krinninger hat Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen eingelegt.

Tödlicher Berglauf: Viele der rund 600 Teilnehmer waren 2008 in kurzen Hosen und Trikots auf die Strecke über 1924 Höhenmeter gestartet, ohne Schutzkleidung mitzunehmen.

Viele der rund 600 Teilnehmer waren 2008 in kurzen Hosen und Trikots auf die Strecke über 1924 Höhenmeter gestartet, ohne Schutzkleidung mitzunehmen.

(Foto: Foto: ddp)

Darin war er zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig befunden worden. Nun werde in einer Hauptverhandlung geklärt, wer die Verantwortung für den Tod der Teilnehmer und die Verletzung neun weiterer Läufer trage, sagte Paul-Georg Pfluger, Strafrichter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, am Montag der SZ.

Beim Zugspitzlauf am 13.Juli 2008 hatten extrem schlechte Wetterbedingungen geherrscht: Einsetzender Regen ging während des Rennens in Schnee über, die Temperaturen sanken unter die Nullgradgrenze, und der Wind frischte auf. Der Deutsche Wetterdienst hatte für das fragliche Wochenende ergiebigen Dauerregen und ein Absinken der Schneefallgrenze auf 2500 Meter vorhergesagt.

Den Temperaturrückgang am Morgen des Laufs bezeichnete Sprecher Volker Wünsche als "kontinuierlich und vorhersehbar". Viele der rund 600 Teilnehmer waren dennoch im Tal bei etwa zwölf Grad in kurzen Hosen und Trikots auf die rund 17,9 Kilometer lange Strecke über 1924 Höhenmeter gestartet, ohne Schutzkleidung mitzunehmen. Zwei Menschen kamen ums Leben, andere Läufer erlitten Unterkühlungen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden.

Nach dem Lauf auf die Zugspitze hatten Polizei und Münchner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Veranstalter aufgenommen. Im November 2008 erließ die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl gegen Krinninger, der Inhaber einer Garmischer Eventagentur ist und den Lauf veranstaltet hatte.

Unzureichend angezogene Sportler

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, unzureichend angezogene Sportler beim Start nicht vom Lauf ausgeschlossen zu haben. Außerdem habe er, obwohl das Wetter schlechter wurde, das Ziel vom Gipfel der Zugspitze nicht weiter nach unten verlegt. Anklage wurde nicht erhoben: Staatsanwältin Regina Sieh begründete das damit, dass "der Veranstalter darauf hingewiesen hat, dass das Wetter gefährlich ist und die Teilnehmer eine Eigenverantwortung haben”.

Das zuständige Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte den Strafbefehl noch im vergangenen Jahr zu Nachermittlungen an die Münchner Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Es sollte geklärt werden, inwiefern die verstorbenen und verletzten Teilnehmer die alpinen Gefahren hätten einschätzen können. Zu den Ergebnissen dieser Ermittlungen wollte Pfluger am Montag keine weitere Auskunft geben.

Am Donnerstag nun hatte das Amtsgericht Garmisch dem Verteidiger des Veranstalters Krinninger den Strafbefehl zugestellt: Wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen wird Krinninger darin die Zahlung von 13.500 Euro auferlegt. Gegen diesen Bescheid hat sein Verteidiger am Montag Einspruch eingelegt.

Wann die Hauptverhandlung aufgenommen wird, steht noch nicht fest. Peter Krinninger will sich vorerst nicht mehr zu den Geschehnissen äußern. Am kommenden Sonntag findet der nächste Extremberglauf auf die Zugspitze statt - der neunte Lauf. Krinninger ist wieder der Veranstalter.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: