Die Geschehnisse werden neu aufgerollt: Der Veranstalter des Zugspitzlaufes lehnt einen Strafbefehl wegen zwei Todesfällen 2008 ab.
Genau ein Jahr nach dem tödlichen Zugspitz-Berglauf werden die Geschehnisse vor Gericht neu aufgerollt: Der Verteidiger des Berglauf-Veranstalters Peter Krinninger hat Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen eingelegt.
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Viele der rund 600 Teilnehmer waren 2008 in kurzen Hosen und Trikots auf die Strecke über 1924 Höhenmeter gestartet, ohne Schutzkleidung mitzunehmen. (© Foto: ddp)
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Darin war er zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen für schuldig befunden worden. Nun werde in einer Hauptverhandlung geklärt, wer die Verantwortung für den Tod der Teilnehmer und die Verletzung neun weiterer Läufer trage, sagte Paul-Georg Pfluger, Strafrichter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, am Montag der SZ.
Beim Zugspitzlauf am 13.Juli 2008 hatten extrem schlechte Wetterbedingungen geherrscht: Einsetzender Regen ging während des Rennens in Schnee über, die Temperaturen sanken unter die Nullgradgrenze, und der Wind frischte auf. Der Deutsche Wetterdienst hatte für das fragliche Wochenende ergiebigen Dauerregen und ein Absinken der Schneefallgrenze auf 2500 Meter vorhergesagt.
Den Temperaturrückgang am Morgen des Laufs bezeichnete Sprecher Volker Wünsche als "kontinuierlich und vorhersehbar". Viele der rund 600 Teilnehmer waren dennoch im Tal bei etwa zwölf Grad in kurzen Hosen und Trikots auf die rund 17,9 Kilometer lange Strecke über 1924 Höhenmeter gestartet, ohne Schutzkleidung mitzunehmen. Zwei Menschen kamen ums Leben, andere Läufer erlitten Unterkühlungen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden.
Nach dem Lauf auf die Zugspitze hatten Polizei und Münchner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Veranstalter aufgenommen. Im November 2008 erließ die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl gegen Krinninger, der Inhaber einer Garmischer Eventagentur ist und den Lauf veranstaltet hatte.
Unzureichend angezogene Sportler
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, unzureichend angezogene Sportler beim Start nicht vom Lauf ausgeschlossen zu haben. Außerdem habe er, obwohl das Wetter schlechter wurde, das Ziel vom Gipfel der Zugspitze nicht weiter nach unten verlegt. Anklage wurde nicht erhoben: Staatsanwältin Regina Sieh begründete das damit, dass "der Veranstalter darauf hingewiesen hat, dass das Wetter gefährlich ist und die Teilnehmer eine Eigenverantwortung haben.
Das zuständige Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte den Strafbefehl noch im vergangenen Jahr zu Nachermittlungen an die Münchner Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Es sollte geklärt werden, inwiefern die verstorbenen und verletzten Teilnehmer die alpinen Gefahren hätten einschätzen können. Zu den Ergebnissen dieser Ermittlungen wollte Pfluger am Montag keine weitere Auskunft geben.
Am Donnerstag nun hatte das Amtsgericht Garmisch dem Verteidiger des Veranstalters Krinninger den Strafbefehl zugestellt: Wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen wird Krinninger darin die Zahlung von 13.500 Euro auferlegt. Gegen diesen Bescheid hat sein Verteidiger am Montag Einspruch eingelegt.
Wann die Hauptverhandlung aufgenommen wird, steht noch nicht fest. Peter Krinninger will sich vorerst nicht mehr zu den Geschehnissen äußern. Am kommenden Sonntag findet der nächste Extremberglauf auf die Zugspitze statt - der neunte Lauf. Krinninger ist wieder der Veranstalter.
(SZ vom 14.07.2009)
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Die neueste Antwort
wieder ein Zugspitzlauf starten. Aus der Wetterprognose für Samstag und Sonntag lautet die Konsequenz "Warm Anziehen"! Warum wird eine derartige Veranstaltung genehmigt? Die Dummen sind Bergwacht und Rettungskräfte, die dann wieder den Kopf hinhalten müssen.
Wie auch immer man dieses Geschehen an der Zugspitze einschätzen will:
Ein staatliches Verbot zu fordern, ist sicher immer der schlechteste Weg. Die bayerische Landesregierung schafft es im übrigen nicht mal das Rauchverbot aufrecht zu erhalten. Da sollten wir nicht weitere Übungsfelder fordern.
Ich denke nicht, daß jemand Berglauf mit dem Begriff "Risikosportart" assoziiert. Auch befinden sich in Ihrer Aufzählung einige Diszipline, bei denen der Begriff Risikosportart nicht gerechtfertigt ist.
Bei den von Ihnen erwähnten Formel 1, Boxen, Ski und Pferderennen sind Verletzungen bis hin zum Tod nicht unüblich und es würde kein Verletzter oder dessen Angehörige deswegen vor Gericht ziehen.
Aus Ihrer Sicht müssten dann aber alle Risikosportarten, wie Formel1, Boxen, Ski, Pferderennen, Leichtathletik (Diskus, Speer, Hammerwurf), Radrennen, etc. etc. verboten werden... von Alkohol und Rauchen mal ganz zu schweigen!
derartig Veranstaltungen grundsätzlich zu untersagen. Die Natur wäre äußerst dankbar dafür. Wer sich partout in Gefahr oder gar umbringen will, kann das dann still und leise ohne Beisein der Öffentlichkeit tun.
Paging