Augsburg:Haftstrafe nach tödlicher Zahn-OP

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  • Tödlicher Ausgang einer Zahn-OP: Das Augsburger Amtsgericht verurteilt den Anästhesisten zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren.
  • Das Gericht attestiert ihm "eine nahezu unglaubliche Sorglosigkeit" bei der Narkose.
  • Der behandelnde Zahnarzt muss wegen geringer Schuld 4000 Euro zahlen.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Dieser Prozess beschäftigt viele Menschen in Augsburg und Umgebung, aber auch bundesweit Mediziner, Ärzte-Funktionäre und Juristen. Es geht um das Schicksal der 46-jährigen Christiane E., die das Down-Syndrom hat und nach einer Zahnoperation in einer schwäbischen Praxis starb.

Und es geht um den Umgang mit Betäubungsmitteln, die trotz ihrer gefährlichen Nebenwirkungen immer mehr verabreicht werden. So war es auch im Oktober 2010, als der Patientin die Zähne gerichtet werden sollten. Sie wachte aus der Narkose nie mehr auf und starb 2013 nach zweieinhalb Jahren im Wachkoma.

"Grundprinzipien mit Füßen getreten"

Der Zahnarzt und der Anästhesist mussten sich seit November wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Augsburg den Narkose-Arzt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Verfahren gegen den Zahnarzt wurde wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro eingestellt.

"Es wurden verschiedenste Fehler gemacht", sagte Richterin Elke Bethge in ihrer Urteilsbegründung. "Das Handeln des Angeklagten war kausal für den Tod der Patientin." Er sei bei der Narkose mit "nahezu unglaublicher Sorglosigkeit" vorgegangen. Noch drastischer hatte sich zuvor der Staatsanwalt Alexander Müller ausgedrückt: "Hier wurden die Grundprinzipien der ärztlichen Kunst mit Füßen getreten."

Ein drastisches, emotionales Plädoyer

Er forderte ein Jahr und zehn Monate Haft. Zudem beantragte er ein fünfjähriges Berufsverbot, das auch in Kraft tritt, falls der Fall in die nächste Instanz gehen sollte. "Ich möchte nicht, dass dieser Arzt noch Menschen behandeln kann, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist." Diesem Antrag folgte das Gericht nicht.

Es war ein drastisches, emotionales Plädoyer, das der Vertreter der Anklage hielt. Das Verhalten des Anästhesisten bezeichnete er als "eigentlich nicht mehr fahrlässig, sondern am äußersten Rand der Fahrlässigkeit." Er sprach von einer "Vielzahl schwerer Fehler und Verstöße gegen die ärztliche Kunst". Vor allem habe der Arzt der Frau trotz bereits absinkendem Blutdruck ein weiteres Blutdruck-senkendes Medikament gegeben, obwohl bekannt sei, dass dieses Medikament nicht zugelassen ist und schwerste Nebenwirkungen hat. "Jeder Arzt muss wissen, dass er mit dem Feuer spielt, wenn er dieses Medikament gibt", sagte der Staatsanwalt.

Keinen Notarzt gerufen

Er stützte sein Plädoyer auf die Aussagen zweier medizinischer Gutachter, die in der vergangenen Woche gleich mehrere schwerwiegende Fehler während der Operation attestiert hatten: So seien zwei Medikamente vermischt worden, die nicht kombiniert werden dürfen. "Diese Kombination war nicht veranlasst und zugelassen", sagte der Staatsanwalt, "meine Interpretation ist: Hier wollte man Kosten sparen." Zudem hatten die Sachverständigen kritisiert, die Dokumentation der Narkose sei "mehr als unzureichend" gewesen. Die Überwachung der Patientin habe "gravierende Mängel" gehabt.

Zwei Stunden nach Beginn der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand. Die Ärzte konnten durch Herz-Druck-Massage den Kreislauf zwar wieder herstellen. Sie riefen aber zunächst keinen Notarzt. Dies hätte aber sofort geschehen müssen, hatten die Gutachter ausgesagt. "Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen", sagte der Staatsanwalt. Dies alles mache ihn "sehr betroffen und nachdenklich". "Wenn ich das höre, möchte ich nicht mehr zum Arzt gehen, ganz ehrlich."

Urteil ist nicht rechtskräftig

Erst zwei Stunden nach dem Herzstillstand wurde auf Veranlassung der Angehörigen der Notarzt gerufen. "Dabei schaffte es der Angeklagte nicht, die Patientin vernünftig zu übergeben", kritisierte der Ankläger. "Die Notärztin wusste nicht, was der Patientin gegeben wurde." War der Arzt nur vom Herzstillstand geschockt oder wollte er nicht verraten, dass er verbotene Substanzen gegeben hatte? Diese Frage blieb im Prozess ungeklärt.

Wolfgang Putz, der Anwalt des Bruders der Patientin, bezeichnete den Verlauf der Behandlung als "sehr erschütternd" und "schockierend". Der erfahrene Medizinrechtler deutete noch eine weitere Dimension des Falles an: "Es gibt eine unerträgliche Handhabung in der deutschen Medizin." Er sprach von einer Diskrepanz zwischen der "erforderlichen Sorgfalt und der üblichen Sorgfalt" und fragte: "Wie kann man verhindern, dass so etwas nochmals passiert?" Er hoffe jedenfalls, dass von diesem Verfahren "ein deutliches Signal ausgeht". Er wisse, dass der Prozess in der Ärzteschaft "sehr genau beobachtet" werde.

Die Verteidigung beteuerte, die Betäubung sei "im Einklang mit der Entschließung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin" vorgenommen worden. Außerdem verneinte sie eine "Kausalität" der Behandlung für den Tod: "Die genaue Todesursache kennen wir nicht." Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort: "Es tut mir leid." Eine irgendwie geartete Mitschuld am Tod räumte er nicht ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© SZ vom 17.01.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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