Tierschutz:"Die Täter dürfen nicht davonkommen"

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Eine kleine Population Luchse gibt es im Bayerischen Wald, der einzigen Region im Freistaat, in der die streng geschützte Wildkatze lebt.

(Foto: Boris Roessler/dpa)
  • Der Vogelschutzbund LBV fordert, die Ermittlungen wegen des Verdachts der illegalen Tötung von zwei Luchsen fortzusetzen.
  • Die Luchse wurden 2015 bei Grafenau entdeckt. In beiden Fällen sollte ein inszenierter Verkehrsunfall die gezielte Tötung verschleiern.

Von Christian Sebald

Der Vogelschutzbund LBV hat die Polizei in Grafenau und die Staatsanwaltschaft Passau aufgefordert, ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der illegalen Tötung von zwei Luchsen fortzusetzen. "Der Hinweise, dass in beiden Fällen Straftaten vorliegen, sind einfach zu stark", sagt LBV-Chef Norbert Schäffer, "deshalb dürfen die Verfahren nicht eingestellt werden."

Der LBV, der in beiden Fällen schon vor Längerem Strafanzeige gestellt hat, verlangt Einsicht in die Ermittlungsakten. Für ihn zählen die Fälle klar zu der Serie von Luchswildereien, die seit geraumer Zeit Naturschützer und Tierfreunde im Bayerischen Wald in Atem halten. In beiden Fällen hatte es zunächst so ausgesehen, als wären die Luchse Opfer von Verkehrsunfällen geworden.

Der erste Fall datiert vom 8. August 2015. Ein Autofahrer meldete damals der Polizeiinspektion Grafenau, dass er nahe Grafenau mit seinem Auto einen Luchs angefahren und getötet habe. Der Kadaver wurde sichergestellt, der Unfallfahrer vernommen, das Auto von einem Unfall-Gutachter untersucht, alles mit dem Ergebnis, dass keiner daran zweifelte, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hatte. Erst zwei renommierte Gutachter, die den Unfall später erneut analysierten, kamen zu dem Schluss, dass ein Wilderer den Luchs getötet haben könnte.

Wie in der Dokumentation "Tiere im Visier - Hinterhalt im Luchsrevier" des BR zu sehen ist, wurde dem Luchs nämlich mit einem wuchtigen Schlag der Kopf abgetrennt - eine tödliche Verletzung, die das Tier nach Auffassung der Gutachter unmöglich durch einen Verkehrsunfall erlitten haben kann. Merkwürdig für die Gutachter ist außerdem, dass der Luchskadaver ansonsten unverletzt war. Bei einem Autounfall hätte das Raubtier ihrer Überzeugung nach weitere Knochenbrüche und innere Wunden davontragen müssen. Obwohl die Polizei von dem Urteil der Gutachter wusste, blieb sie bei ihrer Überzeugung, dass es sich um einen Verkehrsunfall gehandelt hatte, und stellte ihre Ermittlungen deshalb ein.

Der zweite Fall ist exakt ein Jahr her. Damals wurde an einer Nebenstraße bei Grafenau der Kadaver eines sieben Monate alten Luchsweibchens entdeckt. Entgegen des ersten Anscheins, dass es ebenfalls Opfer eines Verkehrsunfalls geworden war, ergab ein Gutachten, dass es offenbar mit einer Kastenfalle gefangen und später mit einer Schlinge brutal erdrosselt worden war. Dabei lieferte sich das Tier einen verzweifelten Todeskampf mit seinem Peiniger. Zwar führte die Polizei umfangreiche Ermittlungen durch. Aber sie stand bis zuletzt vor einem Rätsel, sodass sie den Fall der Staatsanwaltschaft als ungeklärt übergab. Der LBV will weder die Einstellung des einen Falls noch die Übergabe des anderen akzeptieren. "Man muss weiter ermitteln", sagt Schäffer, "die Täter dürfen nicht davonkommen".

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