Vor zehn Jahren soll Peter S. eine Arzthelferin ermordet haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat - räumt jedoch ein anderes Verbrechen an seiner Tochter ein.
Im Prozess um Mord und Missbrauch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Angeklagte Peter S. ein Teilgeständnis abgelegt. Der 44-Jährige gestand, seine 13-jährige Tochter im Jahr 1998 mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Wie er verlautbaren ließ, bedaure er die Taten sehr.
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Der Angeklagte Peter S. (Mitte) streitet den Mord an einer 27-jährigen Arzthelferin ab. (© Foto: dpa)
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Täter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Kindern in zehn Fällen vor. So soll er sich auch an einer Freundin der Tochter vergangen und diese zum Oralverkehr gezwungen haben.
Diesen Vorwurf wies er jedoch ebenso zurück wie den Mord an einer 27-jährigen Arzthelferin. Sein Mandant habe mit dem Mordfall aus dem Jahr 1999 nichts zu tun, sagte sein Verteidiger zu Prozessbeginn.
Nach Überzeugung des Oberstaatsanwalts hatte der Landschaftsbauer die Arzthelferin umgebracht, weil er befürchtete, seine von ihm missbrauchte Tochter könne sich der Frau offenbaren. Er soll der gemeinsamen Bekannten aufgelauert und sie mit mehreren Messerstichen in einer Erlanger Tiefgarage getötet haben, nachdem sie die Tochter des Angeklagten im März 1999 aus der Schule abholen wollte.
Erst 2006 waren Ermittler dem Angeklagten auf die Spur gekommen. Sie werteten noch einmal alle Akten des bis dahin ungelösten Mordfalles aus und fanden Hinweise auf sexuellen Missbrauch.
Die Eltern der ermordeten Frau und die Tochter des Angeklagten treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Es ist eines der Umfanganreichsten Verfahren am Landgericht Nürnberg-Fürth. So sollen insgesamt 70 Zeugen angehört werden, die Prozessbeteiligten nannten über 500 Zeugen.
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(sueddeutsche.de/dpa/jhh)
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Die neueste Antwort
die begründung für das tatmotiv klingt im artikel ziemlich konstruiert:
"er befürchtete, dass die tochter sich der arzthelferin offenbaren wollte".
hätte er jetzt jeden ermorden müssen, dem sich die tochter hätte anvertrauen können? das macht imo nicht wirklich sinn. vielleicht wird es im SZ artikel falsch dargestellt, so aber klingt es, als wäre die polizei bemüht den fall endlich zu den akten zu legen und als käme da der angeklagte als sündenbock gerade recht.
nichts destotrotz gehört der typ für das, was er seiner tochter angetan hat, natürlich in den knast!
Woher weiß der Autor dieses Artikels, dass der Angeklagte der Täter war? Korrekt müsste es "Angeklagter bestreitet Tat" heißen. Oder wird hier ein noch Unschuldiger vorverurteilt?
Rgs
Erst 2006 waren Ermittler dem Angeklagten auf die Spur gekommen. Sie werteten noch einmal alle Akten des bis dahin ungelösten Mordfalles aus und fanden Hinweise auf sexuellen Missbrauch.
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Wieso finden diese Hinweise sich in der Mordakte?