Die CSU ist mit ihrem Plan gescheitert, den Alkoholverkauf an Tankstellen nachts zu verbieten - vorerst.
An Bayerns Tankstellen darf auch künftig die ganze Nacht Alkohol verkauft werden - vorerst zumindest. Innenminister Joachim Herrmann konnte sich gegen die FDP im Koalitionsausschuss nicht mit seinen Plänen durchsetzen, ein nächtliches Verkaufsverbot für Hochprozentiges einzuführen.
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Nach dem Willen der CSU soll in den bayerischen Tankstellen nachts kein Alkohol mehr verkauft werden. (© Foto: ddp)
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Abgehakt ist das Vorhaben deswegen nicht. Die Staatsregierung soll jetzt einen Bericht über die Situation im Freistaat erarbeiten und darin auch die Erfahrungen aus Baden-Württemberg einfließen lassen. Dort gibt es seit dem 1. März ein Verkaufsverbot. Im Herbst soll dann entschieden werden, wie der Staat die Alkoholprävention ausbauen kann.
Überprüft wird auch, welche Auswirkungen die längeren Öffnungszeiten von Lokalen auf den Alkoholkonsum haben. 2005 war die Sperrzeit in Bayern nahezu abgeschafft worden. Seitdem können Gaststätten grundsätzlich - bis auf die obligatorische Putzstunde - die ganze Nacht öffnen. Herrmann zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Wenn der Bericht vorliege, werde die Staatsregierung Änderungen "zügig anpacken".
Zunahme von Gewalttaten
Der Grund für Herrmanns Forderung ist die starke Zunahme von Gewalttaten, die Heranwachsende alkoholisiert begehen. Die FDP ist gegen ein Verkaufsverbot, sie will stattdessen den Vollzug der Gesetze besser überwachen, also beispielsweise kontrollieren, dass Jugendliche keinen harten Alkohol kaufen können.
Unterdessen machen die Jungen Liberalen, die Jugendorganisation der FDP, gegen Herrmanns Pläne mobil. Am Samstag veranstalteten sie einen bayernweiten Aktionstag. "Es ist peinlich, wie die CSU immer wieder gesellschaftliche und soziale Probleme mit Verboten lösen will", sagte Juli-Chef Sebastian Körber. Millionen Menschen würden durch derartige Verbote ihrer Freiheit beraubt.
Anstatt den Alkoholverkauf einzuschränken oder gar die Sperrzeit wieder zu verkürzen, fordern die Julis sogar, das Tanzverbot an sogenannten stillen Feiertagen wie dem Karfreitag abzuschaffen. Das will auch die FDP, die CSU ist dagegen.
Dreieinhalb Stunden tagten die Koalitionsspitzen in der Staatskanzlei - sehr harmonisch, wie beide Seiten betonten -, und neben der Alkoholprävention nahm die Debatte um die Asylpolitik die meiste Zeit in Anspruch. Mehrmals scheiterten CSU und FDP schon beim Versuch, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen.
Während die Liberalen viel freizügigere Lösungen für die Flüchtlinge fordern, bleibt die CSU bei der Grundtendenz ihrer Politik, die Asylbewerber möglichst schnell zur Rückkehr in ihre Heimatländer zu bewegen. Wir werden die "Diskussionen zeitnah zum Abschluss bringen", teilten die Fraktionschefs Georg Schmid (CSU) und Thomas Hacker (FDP) mit. Bis Anfang Mai, wenn ein ganzes Antragspaket der Opposition im Landtag diskutiert wird, wollen CSU und FDP eine gemeinsame Linie präsentieren.
Wie die aussehen soll, ist noch unklar, denn Herrmann betonte bereits, dass es keine Änderung der Asylpolitik geben werde. Er könne sich aber vorstellen, Gruppen zu definieren, die nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssten. Das fordert die FDP etwa für Familien mit Kindern, traumatisierte Flüchtlinge und alleinreisende Jugendliche.
Schließlich einigten sich die Koalitionäre darauf, Ministerpräsident Horst Seehofer künftig öfter nach Berlin reisen zu lassen. Damit der CSU-Chef an den dienstäglichen Koalitionsrunden zwischen Union und FDP teilnehmen kann, wird die Kabinettssitzung in München nun gelegentlich auch am Mittwoch stattfinden.
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(SZ vom 19.04.2010/aho)
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Gem. § 6 Abs. 2 Ladenschlussgesetz ist es verboten, an Tankstellen Waren zu verkaufen, die nicht der Fortsetzung der Fahrt dienen. Genauer Text:
"An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen und von Reisebedarf gestattet."
Ich gehe davon aus, dass Alkohol nicht zum Reisebedarf gehören.
Unsere Politiker diskutieren mal wieder über Sachen, die klar geregelt sind.
Armes Bayern, wenn es keine besseren Volksvertreter hat.
Wären die "Juli" auch bereit, da ihnen die christlichen Grundlagen der kirchlichen Feiertage nicht mehr präsent sind, an diesen Tagen(wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen) zu arbeiten? Ich bin zwar auch nicht mehr Mitglied in diesem "Verein", aber ich freu mich sehr über Weihnachten, Ostern, Pfingsten usw., obwohl es nur Kirchenmitgliedern zustehen würde, diese Tage zu feiern! Wissen die noch. was an Pfingsten gefeiert wird? Naja, und die Geschichte mit dem Verkaufsverbot: Das war ja klar, daß das nicht durchgeht! Am Alkoholverkauf partizipiert doch der Staat durch Steuern mit! Daß an die "Gesundheit" der Jugendlichen gedacht ist, das glaubt doch kein Mensch. Dann müsste der Alkohol ganz abgeschafft werden. Und ich dürfte meine 3-4 Gläschen Rotwein (in der Woche!!!) nicht mehr genießen! Aber für einen guten Zweck würde ich schon verzichten!
Liberalisieren schon, aber keine Kompromisse!!! Mannomann...Und es ist ja auch gaaaaanz furchtbar, daß man in 2 Nächten im Jahr keinen Radau machen darf!!!
PS:
Zitat von Ihnen: "Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen"
Ja, mag sein, aber nicht vor sich selber
Zitat von Ihnen "Der Freiheitsfanatiker mit der Aufklärung hat auch nicht gemerkt, dass die persönliche Freiheit dort aufhört, wo der Nächste geschädigt wird."
Und wo schädigt primär jetzt Alkoholmißbrauch das Umfeld, oder die Gesellschaft, durch Alkoholdämpfe, die alte Mär aus den Zwanzigern vom Passivtrinken?, Geschädigt wird ja hauptsächlich der Betroffene und dessen Familie höchstens noch, diese aber auch nur sekundär.
Beim Trinken zieht nämlich, dieses unseelige Passivargument nicht wirklich.
Ausserdem hat Ihre These einen ganz großen Haken,so wie Sie Schädigung definieren, müssen so gefährliche Dinge wie Radfahren, Skilaufen und Musik machen auch verboten werden. Dinge, die den Nächsten schädigen können. Vom Autofahren, Fliegen und dergleichen mal vollkommen abgesehen.
Ihre Ansicht konsequent verfolgt käme einer 24 stündigen Ausgangssperrefür alle gleich gleich.
Auch das Argument mit den Kosten lässt sich auf so ziemlich jede Tätigkeit des Menschen anwenden, Ich wäre dann auch strikt dafür, dass Fensterputzen verboten wird, warum soll ich für die Gesundungskosten für diejenigen aufkommen, die dabei auf die Strasse fallen.
Willkommen im Nachtwächterstaat.
PS: Das mit der Kuh haben sie nicht verstanden, dass merkt man deutlich an Ihrer Reaktion. Sie gehen davon aus, dass der Trog ursächlich für die Krankheit der Kuh ist, ist er aber nicht. Steht nirgendwo.
Der Schluss mit der Kuh ist wirklich zum Lachen. Das ist doch ein Musterbeispiel für die Notwendigkeit von Prävention! Der Trog muss saniert werden, damit die andern Kühe nicht auch krank werden.
Der Freiheitsfanatiker mit der Aufklärung hat auch nicht gemerkt, dass die persönliche Freiheit dort aufhört, wo der Nächste geschädigt wird. Deshalb sind wir ja gemäss WHO alle Passivtrinker, weil wir durch den Alkoholkonsum der Gesellschaft geschädigt werden. Von den Kosten nicht zu sprechen, macht uns arm und das Alkoholkapital reich.
Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen. Wenn er das mit Verboten vor allem gegen Jugendliche macht, ist das nur der Beweis dafür, dass die Politiker sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner beschränken, die Jungen können sich ja kaum wehren. Würde ernsthaft an das Problem herangegangen, das die Erwachsenen mindestens so stark betrifft, müsste ein ganzes Paklet von wirksamen Massnahmen geschnürt werden, wie es die WHO jetzt diskutiert und im Mai verabschiedet. Die ganze Bevölkerung würde davon profitieren. Auch die schlecht informierten und von der Werbung und der Industrie manipulierten mässigen Konsumenten, die glauben es ginge sie nichts an, weil sie selber ja kein Problem hätten.
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