Streit um Volksbefragungen:Grüne wollen CSU vor Gericht stoppen

Sie klagen, noch bevor das Gesetz zu Volksbefragungen überhaupt beschlossen wurde: Die Grünen wollen damit den Alleingang der Staatsregierung einbremsen. Die anderen Oppositionsparteien sind davon wenig begeistert.

Von Frank Müller

Sollen die Bayern bald über Großprojekte abstimmen dürfen? So, wie von der Staatsregierung geplant, jedenfalls nicht, sagen die Grünen und greifen zu einem ungewöhnlichen Mittel. Sie wollen das von der CSU formulierte Gesetz vor Gericht stoppen - obwohl es im Parlament noch gar nicht verabschiedet ist.

Dass die Grünen die Sache mit Verve angehen, wurde am Freitag überdeutlich. Ihre Landtags-Innenexpertin Katharina Schulze zog mit einem übergroßen Umschlag vor den Verfassungsgerichtshof in München. Der Umschlag steht symbolisch für die Klage, die die Grünen dort hinterließen. "Mitentscheiden statt nur gefragt werden", stand auf dem Umschlag. Danach ließen sie eine Bar im Mathäser-Kino komplett in grünes Licht tauchen, um dort ihre Position zu verdeutlichen.

Mit der Klage steuert der schon seit Monaten laufende Streit um die geplanten Volksbefragungen auf einen neuen Höhepunkt zu. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte sie als eines seiner Wunschprojekte für seine zweite Amtszeit erfunden - mit der Ansage, eine Lücke bei der Bürgermitsprache zu schließen.

Die Bayern dürfen mit Volksbegehren und -entscheiden zwar schon seit Jahrzehnten über Gesetze direkt abstimmen. Nicht aber über große, landesweit bedeutsame Projekte wie den Ausbau des Münchner Flughafens oder der Donau. Inzwischen allerdings hat die CSU den Plan zur Empörung der Opposition komplett auf sich selbst zugeschnitten. Nur Staatsregierung und Landtagsmehrheit sollen eine solche Volksbefragung gemeinsam einleiten können, nicht aber die Opposition.

Dagegen laufen SPD, Grüne und Freie Wähler schon länger Sturm. Nun preschen die Grünen vor. Sie wollen schon vor der Verabschiedung des Gesetzes vom Verfassungsgerichtshof klarstellen lassen, dass der Plan verfassungswidrig ist. "Wir wollen alle Möglichkeiten in Bewegung setzen, um diese Volksbefragung noch zu verhindern", sagte Katharina Schulze. Das Gesetz schwäche das Parlament insgesamt und die Opposition im Besonderen, heißt es in der Klageschrift - beides seien klare Verstöße gegen die Verfassung. Die besondere Eile begründet Schulze damit, dass ansonsten die Staatsregierung die Opposition sehr schnell mit ersten Befragungen überrumpeln könne - etwa zur dritten Münchner Startbahn. Das Ergebnis wäre dann zwar laut CSU-Entwurf nicht rechtsverbindlich, hätte aber starke politische Wirkung.

Das Klage-Instrument der Grünen dagegen ist die selten verwendete, in der Verfassung festgehaltene "Meinungsverschiedenheit". Mit ihr kann ein Gesetz daraufhin überprüft werden, ob es verfassungsändernde Wirkung hat. Diesen Weg schon vor einem Parlamentsbeschluss zu gehen, ist aber ungewöhnlich. Es sei aber möglich, erklären die Grünen.

Doch die anderen Oppositionsparteien sind davon überhaupt nicht begeistert. SPD-Rechtsexperte Franz Schindler nennt den Vorstoß "Effekthascherei". Er fordert, "dass wir als Parlamentarier zumindest mal den parlamentarischen Weg zu Ende gehen, bevor wir klagen". Florian Streibl (Freie Wähler) meint: "Die Grünen haben es verpasst, einen eigenen Entwurf zu liefern und verfallen jetzt in blinden Aktionismus." Anders als die Grünen würde die SPD das CSU-Konzept mittragen, wenn auch die Opposition eine Befragung starten dürfte. Die Freien Wähler gehen weiter: Volksbefragungen könnten nur durch eine Änderung der Verfassung eingeführt werden. Die Folge wäre, dass auch darüber das Volk abzustimmen hätte.

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