Streit um Tantieme:Kluftinger-Autoren verklagen Verlag

Volker Klüpfl und Michael Kobr, die Erfinder von Kommissar Kluftinger, fordern vom Piper Verlag einen Nachschlag für ihre ersten Erfolgskrimis. Doch der Verlag stellt sich stur.

Andreas Salch

Die Zeiten, als Volker Klüpfl noch Kulturredakteur bei der Augsburger Allgemeinen war und Michael Kobr an einer Realschule in Memmingen Französisch und Deutsch unterrichtete, sind längst vorbei. Seit mehr als zehn Jahren sind die beiden Schriftsteller und genießen inzwischen den Status eines Krimibestseller-Tandems. Berühmt gemacht hat Volker Klüpfl und Michael Kobr die von ihnen geschaffene Romanfigur des Kriminalhauptkommissars Kluftinger, eines kauzigen Ermittlers, der bei der Polizei in Kempten arbeitet. Der Erfolg ist also da, der Streit aber auch.

Dreharbeiten zu Kommissar Kluftinger. Milchgeld

Michael Kobr (links) und Volker Klüpfl, die Erfinder von Kommissar Kluftinger, fordern vom Piper Verlag einen Nachschlag für ihre ersten Erfolgskrimis.

(Foto: dpa)

Vor dem Landgericht München I hat die Autorengemeinschaft Volker Klüpfl und Michael Kobr GbR, so die Geschäftsbezeichnung der Allgäuer, den Münchner Piper Verlag jetzt auf die Zahlung von Lizenzrechten in Höhe von rund 50 000 Euro für das Jahr 2007 verklagt. Das Erstlingswerk "Milchgeld" aus dem Jahr 2003 und der ein Jahr später erschiene Roman "Erntedank", in dem Kommissar Kluftinger bei seinen Ermittlungen in die sagenumwobene Vergangenheit des Allgäus eintaucht, wurden auf dem Buchmarkt zum Renner.

Die Auflagenzahl beider Romane zusammen überschritt die Milliongrenze. Dafür wollen die Allgäuer vom Piper Verlag nun gewissermaßen einen Nachschlag. Warum erst jetzt? Vielleicht, weil sie sich inzwischen vom Piper Verlag getrennt haben, "da streitet es sich leichter", merkte dessen Anwalt Jörg Nabert am Donnerstag am Rande der Verhandlung an. Seit kurzem arbeitet das erfolgsverwöhnte Duo nämlich mit dem Droemer Verlag zusammen.

Als Klüpfl und Kobr bei Piper einstiegen, hatten sie sich mit dem Verlag darauf geeinigt, dass sie ab einer bestimmten Auflagenhöhe mit am Erfolg eines Buches beteiligt werden. Ab 20 000 verkauften Exemplaren sollten es fünf Prozent, ab 40 000 sechs Prozent sein und ab 90 000 sieben Prozent. Nun kam aber bereits "Milchgeld" allein schon auf eine Auflage von mehreren Hunderttausend Exemplaren.

Der Anwalt der Allgäuer-Autorengemeinschaft, Alexander Unverzagt, stellt deshalb die Frage, ob die Vergütung seiner Mandanten angemessen war. Sie wollen ab einer Auflage von 100 00 mit bis zu zehn Prozent beteiligt werden. Verlagsanwalt Nabert dagegen fragt, ob es "redlich ist, wenn jemand, der bereits Hunderttausende verdient hat, im Nachhinein solche Forderungen erheben kann".

Ob Klüpfl und Kobr mit ihrer Klage Erfolg haben werden, ist noch offen. Der Vorsitzende Richter der 7. Kammer des Münchner Landgerichts gab zu bedenken, dass die Kläger bei Unterzeichnung des Vertrages mit Piper die "Vertragsdaten" ja gekannt hätten. Außerdem stelle sich die Frage, ob etwaige Ansprüche nicht bereits verjährt seien.

Als das Gericht herausfinden wollte, ob sich beide Seiten darauf einigen könnten, die Sache gütlich beizulegen, winkte Rechtsanwalt Nabert ab. Er befürchtet, dass weitere Forderungen auf den Verlag zukommen. Die Bereitschaft des Piper Verlags für eine Einigung ist derzeit "relativ gering", so Nabert. Ein Urteil will das Gericht Ende September verkünden.

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