Streit um Studiengebühren:Volksbegehren vorerst gestoppt

Die Freien Wähler wollen die Studiengebühren per Volksentscheid abschaffen, doch Innenminister Herrmann argumentiert mit dem Eingriff ins Budgetrecht. Nun muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden - und Freie-Wähler-Chef Aiwanger droht, den Streit zum Wahlkampfthema zu machen.

Mike Szymanski

Das bayerische Innenministerium hält das geplante Volksbegehren der Freien Wähler zur Abschaffung der Studiengebühren für unvereinbar mit der Landesverfassung. Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) hat den Antrag für das Volksbegehren am Dienstag dem Verfassungsgerichtshof in München zur Entscheidung vorgelegt. Nach Artikel 73 der bayerischen Verfassung darf es keine Volksbegehren geben, die den Staatshaushalt betreffen.

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Sollen Studenten wie hier an der TU im Freistaat auch künftig für Gebühren zahlen?  Nein, finden die Freien Wähler und gehen in einem Volksbegehren dagegen vor.

(Foto: Marco Einfeldt)

Eine Abschaffung der Studiengebühren würde aber das parlamentarische Budgetrecht beeinträchtigen, argumentiert Herrmann. Das Verfassungsgericht hat nun drei Monate Zeit, zu entscheiden. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger kündigte im Falle eines Scheiterns des Volksbegehrens an, die Abschaffung zum Thema der Landtagswahl 2013 zu machen. "Dann müssen die Bürger eben bei der Wahl darüber entscheiden", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Seit 2007 haben die Universitäten mit den Studiengebühren laut Ministerium 801 Millionen Euro eingenommen. Davon seien 657,8 Millionen Euro - etwa 82 Prozent - im Staatshaushalt vereinnahmt worden. Ausgegeben wurde das Geld im Wesentlichen für die Beschäftigung von Hochschullehrern. Der Verfassungsgerichtshof muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er das Volksbegehren zulässt oder nicht. Bayern ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das an den Studiengebühren festhält. Mehrere Bundesländer haben die Studiengebühren bereits wieder abgeschafft. Hamburg plant diesen Schritt zum nächsten Wintersemester zu streichen.

Notwendig zum Start eines bayernweiten Volksbegehrens sind 25 000 Unterschriften. Diese Hürde hatten die Freien Wähler im Juni problemlos genommen. Von den eingereichten 29 000 Unterschriften erkannte das Innenministerium mehr als 27 000 als gültig an. Nun setzen die Freien Wähler auf die Richter. "Ich gehe davon aus, dass das Gericht das sehr sorgfältig abwägen und prüfen wird", sagte Generalsekretär Michael Piazolo, der Organisator der Initiative.

Man dürfe die Argumente des Innenministeriums nicht beiseite schieben. Piazolo erklärte, das Geld komme nicht dem Staatshaushalt zugute, sondern gehe an die Hochschulen. "Der Artikel 73 wird vom Innenministerium sehr weit ausgelegt, sollte aber nach unserer Auffassung sehr zurückhaltend ausgelegt werden." Die große Zahl der Unterschriften zeige, wie groß der Unmut über die Studiengebühren sei. Er sei enttäuscht, dass sich das Verfahren nun weiter in die Länge zieht. Die Studenten brauchten Klarheit.

Sollte der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulassen, müssten sich in der zweiten Stufe innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Bürger in Unterschriftenlisten eintragen. Falls ein Volksbegehren auch diese Hürde nimmt, hat die Landtagsmehrheit die Wahl: Sie kann das Volksbegehren direkt umsetzen oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung kommt es dann innerhalb von drei Monaten zum Volksentscheid: Dann wären wie bei einer Landtagswahl alle Bürger zur Abstimmung aufgerufen.

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) will an den Studiengebühren festhalten. Das machte er am Dienstag im Kabinett deutlich. Nach der Sitzung des Ministerrates erklärte er: "Die Studiengebühren bleiben. Sie haben so viele Vorteile gebracht." Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren für nicht zulässig erklären werde: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es anders ausgeht."

Unter den Studenten hatten die Aufrufe zum Protest gegen die Gebühren im vergangenen Jahr keinen großen Widerhall mehr gefunden. Auch die Studentenzahlen in Bayern sind ungeachtet der Gebühren weiter gestiegen. Für Ärger sorgt aber weiterhin, dass die Hochschulen einen Teil der Studiengebühren noch immer nicht investiert haben. 34 Millionen Euro sind noch nicht ausgegeben.

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