Streit um Altfallregelung:Jurist: Abgeordnete müssen Verwandten-Gehälter nicht zurückzahlen

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Der Obersten Rechnungshof wirft dem Landtag vor, die Beschäftigung von Familienmitgliedern auf Staatskosten seit 2004 sei illegal gewesen. Ein von Landtagspräsidentin Stamm in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nun zum gegenteiligen Ergebnis. Demnach müssen Abgeordnete die Verwandten-Gehälter nicht zurückzahlen.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) bekommt im Streit mit dem Obersten Rechnungshof (ORH) um die Verwandtenaffäre juristische Rückendeckung vom Münchner Rechtswissenschaftler Martin Burgi. Die obersten Kassenprüfer des Freistaats werfen dem Landtag vor, die Beschäftigung von Familienmitgliedern durch Abgeordnete auf Staatskosten sei seit 2004 illegal gewesen.

Burgi, bei dem Stamm ein Gegengutachten in Auftrag gegeben hatte, kommt nun zu dem Ergebnis, dass rechtlich alles in Ordnung gewesen sei - auch wenn im Abgeordnetengesetz seit 2004 der Verweis nicht mehr stimmt, dass die sogenannten Altfälle der Verwandtenbeschäftigung weiterhin erlaubt waren. Damit kommt laut Burgi eine Rückforderung der an Ehefrauen, Kinder und Eltern gezahlten Gehälter nicht infrage.

Hintergrund des juristischen Streits ist ein Versehen bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes 2004. Bereits im Jahr 2000 hatte der Landtag neue Arbeitsverträge mit Eltern, Ehefrauen und Kindern verboten - aber die bestehenden Arbeitsverträge von dem Verbot ausgenommen. In Paragraf 2 des Abgeordnetengesetzes wurde darauf verwiesen, dass das in Artikel 6, Absatz 7, Satz 2 erlassene Verbot der Verwandtenbeschäftigung nicht für Altfälle gilt. 2004 wurde das Abgeordnetengesetz erneut geändert - und der alte Artikel 6, Absatz 7 gestrichen. Weil nun der Verweis nicht mehr stimmte, war laut ORH auch die Altfallregelung nicht mehr gültig.

Rechtswissenschaftler Burgi argumentiert, dass die Altfallregelung trotzdem weiter gültig gewesen sei. Es handele sich höchstens um ein "unschädliches Redaktionsversehen" - also eine redaktionelle Panne. "Der gesetzgeberische Wille ist eindeutig", erklärte Burgi laut Pressemitteilung des Landtags. Dort heißt es auch: "Landtagspräsidentin Barbara Stamm zeigte sich zufrieden, dass damit die komplizierte juristische Streitfrage bezüglich der Fortgeltung der Altfallregelung geklärt werden konnte." Allerdings steht nach wie vor Auffassung gegen Auffassung.

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