Straßenausbaubeitrag:Aus Soll wird Kann

Strassenbaustelle in Gröbenzell, 2011

Wird eine Straße saniert, kann es für die Anwohner teuer werden. Das löst in ganz Bayern Unmut aus.

(Foto: Johannes Simon)

CSU will Kommunen freistellen, ob sie Anwohner an Straßenausbau beteiligen

Von Lisa Schnell

Otto Lederer von der CSU steht recht stabil im Landtag. Auch bei Bernhard Pohl von den Freien Wählern ist kein Wanken zu erkennen. Und doch meinen beide, es sei jemand umgefallen. Nur wer von beiden, darüber streiten sie sich.

Es geht am Mittwoch im Maximilianeum um die Straßenausbaubeitragssatzung und die Frage hinter dem Wortungetüm: Wer soll zahlen, wenn eine Wohnstraße erneuert werden muss, Hauseigentümer oder Steuerzahler? Die Freien Wähler (FW) meinten 2016 noch die Hauseigentümer an der Straße - so wie alle anderen Fraktionen im Landtag auch. Schließlich profitieren ja nur sie und nicht alle Bürger von einer neuen Straße vor der Tür, hieß es damals zur Begründung. Jetzt sehen die FW das anders. Sie wollen, dass die Steuerzahler die Kosten übernehmen, oder besser, die Autofahrer, da das Geld für die Straßen nun aus der Kfz-Steuer kommen soll. Umgefallen nennen sie das bei der CSU und bekommen den gleichen Vorwurf sogleich von den FW zu hören.

Denn auch die CSU hat ihre Meinung moduliert. Kommunen sollen zwar auch weiterhin ihre Anlieger bis zu 80 Prozent an den Kosten von Straßenerneuerungen beteiligen können, allerdings nicht mehr verpflichtend. Jetzt steht im Gesetz eine sogenannte Soll-Regelung. Irreführend, da sie rechtlich ein Muss bedeutet, wie Gerichte etwa im Fall der Gemeinde Hohenbrunn klarstellten. Auch wenn eine Gemeinde von seinen Bürgern keine Beiträge erheben möchte, ist sie rechtlich praktisch dazu gezwungen. Das will die CSU nun ändern und eine Kann-Regelung einführen. Damit würde es den Gemeinden wirklich offen stehen, ob sie ihre Bürger an den Kosten beteiligen oder nicht.

Genau das habe die CSU bis vor kurzem nicht gewollt, sagt Jürgen Mistol von den Grünen und verweist auf den Konsens aller Fraktionen von 2016. Damals sei man sich einig gewesen, dass Bayern eine einheitliche Regelung brauche. Damit die Frage, ob Hauseigentümer zahlen müssen, nicht davon abhängt, ob sie in einer reichen oder in einer armen Gemeinde wohnen. "Man muss in der Politik auch Verlässlichkeit zeigen. Die sehe ich hier nicht", sagte Mistol. Das inhaltliche Wanken der Freien Wähler führen die restlichen Fraktionen auf den bevorstehenden Landtagswahlkampf zurück. "Die Sorgen der Hauseigentümer waren gar nicht im Vordergrund gestanden, sondern die Angst vor den magischen fünf Prozent", sagte Klaus Adelt von der SPD. Es ist aber auch die Befürchtung wahrzunehmen, dass der Wahlkampfschlager, den FW-Chef Hubert Aiwanger mit markigen Sätzen ("Die Bürger haben Existenzängste") anstimmt, ankommen könnte. Alle Fraktionen aber warnen davor, sich blenden zu lassen.

Auf den zweiten Blick nämlich sei der Vorschlag der FW alles andere als durchdacht. CSU-Mann Lederer verweist auf die Expertenanhörung 2015, in der eine Steuerfinanzierung als nicht gerecht angesehen wurde. Dass vor allem die Anlieger profitieren sei von Gerichten bestätigt. Die neu eingeführten wiederkehrenden Beiträge, bei denen die Kosten auf mehrere Bewohner in einem Gebiet verteilt werden, seien gerechter, sagt Mistol. Wie sich diese auswirken, soll eine Überprüfung des Innenministeriums zeigen, die im April 2018 erwartet wird. Jetzt wird über die neuen Vorschläge von CSU und FW in den Ausschüssen diskutiert. Und die Frage, wer wie umgefallen ist.

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