Steuerbetrug:Drei Jahre Haft für Prinz Protz - "Die haben sie nicht mehr alle"

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  • Marcus Prinz von Anhalt ist erneut wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
  • Das Landgericht Augsburg reduzierte allerdings die Strafe auf drei Jahre Haft. Im Januar 2015 war der Bordellbesitzer in Augsburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
  • Da der 49-Jährige bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss er eventuell nicht mehr in Haft.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Donnerstag, kurz vor neun Uhr, die Show beginnt. Der weiß-schwarze Rolls-Royce Ghost mit Ulmer Kennzeichen fährt vor das Augsburger Strafjustizzentrum. Die blondierte Fahrerin macht sich nicht die Mühe, einen Parkplatz zu suchen. Sie fährt direkt vor den Haupteingang des Gerichtsgebäudes - fett rein ins Halteverbot. Auf dem Beifahrersitz sitzt mit Sonnenbrille und zum Spoiler hochgegelten Haaren Marcus Eberhardt alias Marcus von Anhalt alias Prinz Protz.

Der Auftritt kann beginnen. Er steigt aus, zeigt den zwei Dutzend Journalisten und ihren Kameras sein Dentagard-Lächeln und sein Glitzer-Totenkopf-T-Shirt und beginnt wie gewohnt über die "Augsburger Justiz" zu lästern. "Hier sind nur Dilettanten am Werk", schimpft er. Der Staatsanwalt habe bei seinem Plädoyer bewiesen, dass er "keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht" habe. Deshalb werde er, Prinz Protz, heute "wieder rechtswidrig verurteilt". Aber er werde in jedem Fall gegen das Urteil vorgehen. "Ich habe die Geduld und die Eier und vor allem habe ich das Geld dafür", tönt er.

Wenige Minuten später lässt er das Gericht warten, weil er noch mal schnell mit dem Handy am Ohr den Gerichtssaal 160 verlässt. "Wo ist der Angeklagte?", fragt die Richterin Anhalts Anwälte. Die zucken mit den Schultern. Irgendwann schneit der Möchtegern-Prinz, der zuletzt in der TV-Sendung "Promi Big Brother" aufgetreten war, wieder herein. Das Urteil kann verkündet werden. Es lautet auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Bordellbesitzer 640 000 Euro Steuern hinterzogen hat.

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Der vorbestrafte Angeklagte darf den Gerichtssaal aber als freier Mann verlassen. Ob er die Haftstrafe antreten muss, entscheidet erst eine Strafvollstreckungskammer, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Und das kann dauern. Anhalt und sein Anwalt Olaf Langhanki kündigen sogleich an, vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Das hatten sie schon einmal gemacht - mit Erfolg.

Im Januar 2015 war der gelernte Metzger zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine zahlreichen Sportwagen als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt hat. Der Bundesgerichtshof hatte dieses erste Augsburger Urteil zwar bestätigt, dabei aber auch moniert, dass der geschäftliche Anteil der Fahrzeugnutzung nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Deshalb kam es nun zur Neuauflage vor einer anderen Kammer des Landgerichts. Diese reduzierte die Strafe um ein Jahr - und ließ dem 49-Jährigen Angeklagten damit die Chance, dass die Haft auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Anhalt saß bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft, deshalb stehen seine Chancen gut, dass er nicht mehr ins Gefängnis muss.

Nach der Urteilsverkündung verabschiedet sich der Angeklagte vom Staatsanwalt mit einem freundlichen "Ade", um sodann wieder in die Kameras zu schimpfen: "Die haben sie nicht mehr alle." Er werde die Strafe bei seinem Gang durch die Instanzen "Stüflein für Stüflein" abtragen, "Geld spielt keine Rolle". Dann zückt er sein Handy und filmt die Journalisten, wie sie ihn filmen. Zehn Uhr, Abgang Prinz Protz. Sein Anwalt lächelt zufrieden hinterher: "Dieser Prozess rechnet sich - über Facebook." Denn Prinz Protz bleibt im Gespräch, und das bringt neuen Umsatz.

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