Stein an der Traun: Felssturz:Antworten gesucht

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Die Ermittlung zum Felssturz im oberbayerischen Stein an der Trau werden eingestellt. Die Mutter des dabei getöteten Familienvaters will das nicht hinnehmen und fordert eine Anklage gegen den Eigentümer des Felshügels.

Max Hägler

Der Felssturz auf ein Haus im oberbayerischen Stein an der Traun beschäftigt weiter die Justiz. Die Mutter des dabei verunglückten Mannes, die auch Nebenklägerin ist, will nicht hinnehmen, dass die Ermittlungen beendet werden. Sie hat Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingelegt. Der im Fokus der Ermittler stehende Bauleiter sei ein "Bauernopfer" gewesen, erklärte ihr Rechtsanwalt Christoph Michel.

Ein Fels, so groß wie ein Bus, brach am 25. Januar 2010 hinter dem Wohnhaus in der Pallinger Straße 3 aus der Wand. Dabei starben ein 45-jähriger Familienvater und seine 18-jährige Tochter. (Foto: picture alliance / dpa)

Er fordert eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen den Grundstückseigentümer des Felshügels, die Schlossbrauerei Stein Wiskott GmbH & Co. Grundbesitz KG. Zudem müsse die Generalstaatsanwaltschaft prüfen, ob nicht auch die Leiter der Gemeinde, des Landratsamtes oder des Geologischen Landesamtes Mitverantwortung tragen für das tragische Unglück. Die Hausbesitzer waren wohl nie über Gutachten informiert worden, in denen Beamte seit Jahren vor dem brüchigen Felshang gewarnt hatten.

Am 25. Januar 2010 war hinter dem Wohnhaus in der Pallinger Straße 3 ein Fels groß wie ein Bus abgebrochen. Das Gestein zermalmte das Gebäude. Dabei starben ein 45 Jahre alter Familienvater und dessen 18-jährige Tochter. Die Mutter und der Sohn überlebten schwer verletzt. In dieser Woche war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen eingestellt hat. Ein von der Brauerei mit der Hangsicherung beauftragter Bauleiter trage wohl eine geringe Schuld, habe jedoch eine Geldauflage akzeptiert. Damit sei das Verfahren abgeschlossen, verkündete die Behörde.

Nun ist die Begründung für die Beschwerde in Arbeit. Unter anderem führt Strafrechtler Michel aus, dass das Bauunternehmen keinen Auftrag bekommen hatte, den Hang im Bereich des Hauses zu sichern. Deswegen habe die Brauerei dort weiterhin in vollem Umfang selbst die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gehabt. Die Geschäftsführer der Grundstückseigentümerin hätten sich - "aus Kostengründen" - nur um den Schutz der eigenen Leute auf der anderen Seite des Hügels gekümmert.

Die Sicherheit der in der Pallinger Straße gelegenen Anwesen sei "aus Kostengründen fahrlässig nicht verfolgt" worden, kritisiert Michel. Zudem hätte die Brauerei in jedem Falle die Arbeiten der Baufirma selbst kontrollieren müssen. Diese Gesichtspunkte, so der Anwalt, habe die Staatsanwaltschaft nur unvollständig und teils unzutreffend berücksichtigt.

"Wir sind dem Sohn schuldig, das vollständig aufzuklären", begründet die Mutter ihren Einsatz. Schließlich gehe es auch darum, solche Unglücke künftig zu verhindern. "So etwas Schreckliches darf sich nicht wiederholen, Grundbesitzer und Behörden müssen in die Pflicht genommen werden, diesmal und in Zukunft", sagt sie.

© SZ vom 16.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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