Friedhofszwang:Auf Umwegen zur letzten Ruhe

Im unterfraenkischen Muennerstadt befindert sich Deutschlands einzige Schule für Bestatter.

Urnen gibt es in vielen Varianten. Ganz gleich wie die Behältnisse aussehen, in Deutschland müssen sie auf Friedhöfen beigesetzt werden.

(Foto: Peter Roggenthin)
  • Der letzte Wunsch eines Verstorbenen, die Asche am Lieblingsplatz zu verstreuen, darf in Deutschlad nicht erfüllt werden. Friedhofspflicht nennt sich das, manche Angehörige sagen dazu auch Friedhofszwang.
  • Das Bundesland Bremen hat sich kürzlich von diesen starren Traditionen befreit.
  • "Die Friedhofspflicht wird wohl spätestens in den nächsten zehn Jahren aufgehoben - auch in Bayern", konstatiert ein Friedhofsforscher.

Von Katharina Blum

Einige Minuten dauert es an diesem Oktobertag vor vier Jahren, bis das richtige Werkzeug gefunden ist, die Urne ihren Widerstand aufgibt und aufbricht. Die Trauergäste greifen hinein, jeder nimmt eine Handvoll. Weihrauch steigt auf, dann fliegt auch die Asche im Wind davon und legt sich auf die Wasseroberfläche des Tegernsees.

"Ich wollte doch bloß den innigsten Wunsch meines Mannes erfüllen", sagt Ursula Gruber. Viel mehr möchte die Münchnerin dazu kaum mehr sagen, vor allem aber nichts Falsches. Denn sie weiß, was sich gehört und was nicht, und weil das, was sie dort in Gmund getan hat, sich in Deutschland nicht gehört, heißt sie in Wirklichkeit auch nicht Ursula Gruber.

Mit Glockenläuten und Gebet ins Grab

Klar ist: In Deutschland dürfen der Leichnam oder die Asche von Menschen nur in dafür vorgesehenen Arealen beigesetzt werden. Über Jahrhunderte war das Sterben Sache der Kirche. Glockenläuten und Gebet begleitete die Menschen bis ins normierte Reihengrab, 250 Zentimeter lang, 125 Zentimeter breit und 150 Zentimeter tief.

Ausnahmen gelten heute für die Seebestattung und für Friedwälder, aber auch dort regelt der Staat die Totenruhe. Friedhofspflicht nennt sich das, manche wie Ursula Gruber sagen dazu auch Friedhofszwang. "Ich habe kein schlechtes Gewissen", sagt sie. "Die Gesetze hier in Deutschland, die sind doch gegen das Volk gemacht."

Diese Gesetze verhindern es nun wohl auch, dass der Wunsch des verstorbenen Münchner Regisseurs Helmut Dietl in Erfüllung geht. Seine Asche sollns im Kleinhesseloher See im Englischen Garten verstreuen, hatte er in Interviews erklärt. Katrin Zettler, Sprecherin vom Umweltreferat der Stadt München, sagt: "In Bayern herrscht, wie auch in den meisten anderen Bundesländern, ein sogenannter Friedhofszwang." Und der gelte auch für berühmte Menschen wie Dietl. Ausnahmen gebe es nicht. Oder doch?

Starre Traditionen

Ausgerechnet das kleinste Bundesland, Bremen, hat sich kürzlich von diesen starren Traditionen befreit. Seit diesem Jahr darf die Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken oder auf speziell ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden. Voraussetzung unter anderem: Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten den gewünschten Ort und eine Person für die Totensorge benannt haben.

Durch den Bremer Vorstoß dürfte die Friedhofspflicht auch in anderen Bundesländern bröckeln, denn wie will man der trauernden Münchnerin erklären, dass ihr ein Bußgeld droht, wenn die Urne nicht unverzüglich durch einen Bestatter beigesetzt wird, während die trauernde Witwe in Bremen die Asche ihres kürzlich verstorbenen Ehemannes mit nach Hause nehmen darf?

"Die Friedhofspflicht wird wohl spätestens in den nächsten zehn Jahren aufgehoben - auch in Bayern", konstatiert Thorsten Benkel, der an der Universität Passau für das Forschungsprojekt "Anatomie der Trauer" nach Motiven für Bestattungsalternativen jenseits institutioneller Vorgaben sucht. Andere Länder, sagt er, seien schon längst deutlich liberaler. Ursula Gruber erzählt von einer Freundin aus Frankreich, die nach einem Todesfall vom Krematorium angerufen wurde, wann sie denn endlich die Asche abholen würde.

Asche ist kein Krankheitsüberträger

Die Mehrheit der Deutschen lehnt den Friedhofszwang ab. In einer 2013 veröffentlichten Emnid-Umfrage erklärten ihn 65 Prozent der Befragten für veraltet. In früheren Jahrhunderten legitimierte vor allem die Angst vor der Verbreitung von Krankheiten und Seuchen die nach dem Feuerbestattungsgesetz von 1934 geltende Friedhofspflicht.

Doch weil inzwischen in den Köpfen der Menschen viel passiert ist, sich immer mehr von ihnen verbrennen lassen, und Asche kein Krankheitsüberträger ist, fehlt auch das Verständnis für diesen Zwang. "So wie es hier läuft, so will ich es nicht", so oder so ähnlich antworteten bislang auch die Interviewpartner in Benkels Bestattungsstudie.

Zu viele wollen am Tod mitverdienen

Wer den deutschen Bestattungszwang umgehen will, der musste bisher ins Ausland. In der Schweiz etwa deponieren die Deutschen nicht nur ihr Geld vor dem Finanzamt, sondern auch ihre Überreste. Das funktioniert so: Der Verstorbene wird in Deutschland ganz gewöhnlich bei einem Bestatter eingeäschert. Zuvor hat sich die Familie bei einem Kooperationspartner im Nachbarland einen anonymen Beisetzungsplatz gekauft, beispielsweise auf einer Bergwiese - aber dort landet die Urne dann eher selten.

Denn in der Schweiz darf man Urnen an Hinterbliebene übergeben - völlig legal. Auch Ursula Gruber, selbst eine gebürtige Schweizerin, hat diesen Weg gewählt. Nicht nur, weil es ihr Mann in seinem dreiseitigen Abschiedsbrief an sie so geschrieben hat, nachdem die Ärzte bei dem gläubigen Buddhisten Lungenkrebs diagnostiziert hatten. Sondern auch, weil es sie nach eigenen Aussagen verärgert hat, dass so viele an dem Tod ihres Mannes mitverdienen wollten.

Friedhof als öffentlicher Ort verliert seine Bedeutung

Rund 20 Prozent ihrer Kunden wünschten sich diese "alternative Form der Beisetzung", erzählt eine Bestatterin. Sie unterstützt sie dabei, gibt ihnen Tipps, wie sie dem Zwang entfliehen können, erklärt aber auch, was es für Angehörige bedeuten kann, keinerlei Grab als Ort zum Trauern zu haben.

"Was ist zum Beispiel, wenn es schon Ehefrau Nummer fünf gibt. Wo sollen dann die vielleicht von ihr verhassten Kinder der früheren Frauen trauern?", sagt auch Jörg Freudensprung, Geschäftsstellenleiter des Bestatterverbandes Bayern. Vom Grundsatz her habe man nichts dagegen, dass die Friedhofspflicht gelockert wird. Man sei schließlich auch kundenorientiert. Aber der Friedhof als öffentlicher Ort werde dadurch seine Bedeutung verlieren - davor fürchten sich bisweilen auch die Städte und Gemeinden.

Ursula Gruber hat sich schon entschieden, wo sie ihre letzte Ruhe finden will. An einem Berg, in der Schweiz.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: