Staatsanwaltschaft Augsburg:Anklage wegen Sexualdelikten

Dem früheren SPD-Abgeordneten Linus Förster drohen bis zu zehn Jahre Haft

Von Christian Rost, Augsburg

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat offiziell Anklage gegen den ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Linus Förster erhoben, sie wirft ihm zahlreiche Sexualstraftaten vor. Sechs mutmaßliche Opfer haben sich bei den Ermittlern in den vergangenen Monaten gemeldet. Der 51-Jährige, der sich seit Mitte Dezember 2016 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen befindet, soll überdies rund 1300 kinderpornografische Bild- und Videodateien besessen haben, wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai mitteilte. Über die Zulassung der Anklage entscheidet die große Strafkammer am Landgericht Augsburg. Der Prozess gegen den ehemaligen Politiker, der sein Landtagsmandat niedergelegt hat, könnte binnen drei Monaten beginnen.

Laut Anklage soll Förster in den Jahren 2012 und 2014 bei zwei Frauen im Alter von 31 beziehungsweise 35 Jahren den Geschlechtsverkehr heimlich vollzogen haben, als diese schliefen. Zu den Übergriffen kam es demnach in seiner Wohnung und an einem Lagerfeuer. Er habe die Taten laut Staatsanwaltschaft teilweise gefilmt. Zwei weitere mutmaßliche Opfer, 28 und 38 Jahre alt, soll er 2014 beziehungsweise 2016 in seiner Wohnung beim gemeinsamen Sex heimlich aufgenommen haben. Eine 21-Jährige gab bei ihrer Vernehmung an, dass er sie außerdem bei einem erotischen Fotoshooting ohne ihre Einwilligung gefilmt habe. Wegen eines angeblich heimlich gedrehten Videos bei einer Prostituierten wurde schließlich die Polizei auf Förster aufmerksam. Die Frau aus dem Rotlichtgewerbe hatte ihn angezeigt, weil er die Speicherkarte seiner Kamera nicht an sie herausgeben wollte. Dabei sei es zu einem Gerangel gekommen, bei dem die Frau verletzt worden sei.

Förster muss sich unter anderem wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten. Das Strafgesetzbuch sieht für sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Försters Verteidiger Walter Rubach kündigte an, dass er zunächst mit seinem Mandanten die Anklage durchgehen werde. In seinen Vernehmungen hat Förster bislang nichts zu den Vorwürfen gesagt, laut Rubach will er sich aber vor Gericht äußern.

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