Spenden-Affäre:Wie es mit dem Regensburger OB Wolbergs weitergeht

Joachim Wolbergs

Regensburgs OB Joachim Wolbergs (SPD) könnte von seinem Amt suspendiert werden.

(Foto: dpa)
  • Nur, weil der Regensburger OB Joachim Wolbergs verhaftet wurde, verliert er nicht automatisch sein Amt.
  • Auch als Wahlbeamter kann er nur im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung seines Amtes enthoben werden.
  • Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung allerdings ist die disziplinarrechtliche Verfolgung des Falles - da kommt die Landesanwaltschaft ins Spiel.

Von Christian Sebald

Die Verhaftung des Regensburger OB Joachim Wolbergs (SPD) dürfte ein einmaliger Vorgang in der Kommunalgeschichte Bayerns sein. Aber sie bedeutet nicht automatisch, dass Wolbergs nun sofort sein OB-Amt verliert oder bis zu seiner eventuellen Verurteilung suspendiert wird. Ein OB ist ein kommunaler Wahlbeamter. Beamte können nur im Falle ihrer rechtskräftigen Verurteilung ihres Amtes enthoben werden.

Bei Bestechlichkeit muss die Strafe auf mindestens sechs Monate lauten, bei anderen Straftaten auf wenigstens ein Jahr. In beiden Fällen ist ein OB sein Amt auch dann los, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gegen Wolbergs ist es aber noch weit. Nach wie vor steht der Regensburger OB nur unter dem Verdacht der Bestechlichkeit - für ihn gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Gleichwohl dürfte die Sache sehr eng werden. Die Strafandrohung für Bestechlichkeit reicht laut Strafgesetzbuch im Normalfall von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Angesichts der Höhe der Summen und geldwerten Vorteile, die im Fall Wolbergs geflossen sein sollen, geht die Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrer Begründung des Haftbefehls gegen den OB aber von besonders schwerer Bestechlichkeit aus. Für einen solchen Fall droht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren an.

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung ist die disziplinarrechtliche Verfolgung der Causa Wolbergs zu sehen. Der Regensburger OB hatte bereits im Juni 2016, wenige Tage nachdem erstmals über die Ermittlungen gegen ihn berichtet worden war, selbst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen seine Person beantragt - "in der Überzeugung, dass ein solches Disziplinarverfahren keine Hinweise auf persönliche Dienstvergehen in meiner Funktion als OB ergeben wird", wie Wolbergs beteuerte.

Seither ist das Verfahren bei der Landesanwaltschaft anhängig. Die Behörde mit Sitz in München äußert sich weder zu seinem Stand, noch zu seinem Fortgang und auch nicht zu der Frage, ob sie die Absicht hat, den Regensburger OB nun vorläufig vom Amt zu suspendieren.

Die "Anwaltskanzlei" Bayerns ist wenig bekannt

Die Landesanwaltschaft fristet die meiste Zeit ein Dasein fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dabei ist sie eine sehr wichtige Behörde. Sie wird gerne die "Anwaltskanzlei" Bayerns genannt. Denn sie vertritt den Freistaat in allen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht. Außerdem ist sie die Disziplinarbehörde des Freistaats.

Die Landesanwaltschaft könnte Wolbergs vorläufig vom OB-Amt suspendieren. Zwar setzt sie gewöhnlich ein Disziplinarverfahren aus, wenn in der Sache auch strafrechtlich ermittelt wird, und wartet den Ausgang des Strafverfahrens ab. Aber sie muss das nicht tun. Voraussetzung für Wolbergs vorläufige Suspendierung wäre, dass die Landsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den OB als ausreichend schwer einstuft.

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